Im Rahmen der Parlamentssitzung wurde beantragt, die neue Regulierung als Gesetzesprojekt zu verabschieden. Dieser Antrag wurde jedoch nicht angenommen, weswegen die Bestimmung nicht dem Senat zur Abstimmung vorgelegt sondern das Gesetzgebungsverfahren vielmehr durch den Beschluss des Abgeordnetenhauses beendet wurde.
In jedem Falle ist das genannte Gesetzesdekret bereits am 25. Dezember des vergangenen Jahres in Kraft getreten.
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