„Richter mit Gebietszuweisung“

21.09.2010

Fortschreitende Professionalisierung der Justiz. Der „Consejo General del Poder Judicial“ (CGPJ – Verfassungsorgan für Ernennungen an Gerichten, Dienstaufsicht und Disziplinargerichtsbarkeit) erteilt grünes Licht zur Einführung von „Richtern mit Gebietszuweisung“.

Spanien verfügt gegenwärtig über 4.528 Richter. Viel zu wenige, wenn man der Europäischen Kommission Glauben schenkt, die zur Gewährleistung einer wirksamen Justiz 19,8 Richter für 100.000 Einwohner empfiehlt. In Spanien kommen auf genannte Einwohnerzahl im Durchschnitt gerade mal 10,1 Richter.

Der Gesetzgeber vergrößert zwar stetig den Justizapparat, unterstützte aber gleichzeitig, dem Vorbild anderer Länder Folge leistend, die Figur des Ersatzrichters im Rahmen des so genannten „interimistischen Gerichtswesens“. Dieses Amt bekleiden junge Juristen mit abgeschlossenem Jurastudium auf Berufung durch den CGPJ. Sie haben jedoch noch nicht das in Spanien vorgeschriebene staatliche Richterauswahlverfahren bestanden.

Derzeit sind in Spanien etwa 1.400 Ersatzrichter tätig, deren Einsatz jedoch des öfteren kritisiert wird, da deren Ausbildung nicht der eines Berufsrichters entspricht. Deshalb hat der Gesetzgeber mit der Reform des Gerichtsverfassungsgesetzes (Ley Orgánica del Poder Judicial) 4/2009, vom 3. November, über Artikel 347 bis, die Figur des Richters mit Gebietszuweisung („Juez con adscripción territorial“) ins Leben gerufen. Diese neue Kategorie von Richtern setzt sich aus Berufsrichtern zusammen, die je nach Bedarf zur Ersetzung oder zur Unterstützung der Richter in anderen Gerichtsbezirken berufen werden.

Die Einführung der Figur des Richters mit Gebietszuweisung bedeutet also für den Gesetzgeber die Möglichkeit den Bürgern eine möglichst professionelle Gerichtsbarkeit zu bieten und gleichzeitig die Anzahl der Ersatzrichter abzuschaffen oder zumindest signifikant zu senken.

Obwohl die Reform bereits im November 2009 verabschiedet worden ist, hat der CGPJ erst kürzlich am 17. August die ersten 40 Plätze für Richterstellen mit Gebietszuweisung ausgeschrieben, weshalb erst langfristig festzustellen sein wird, ob sich diese Reform, wie wir hoffen, in einer Verbesserung des Justizwesens niederschlagen wird.
 

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte César García de Quevedo: [email protected]