Spanien plant ausländischen Hauskäufern, die nicht der EU angehören, eine Aufenthaltsgenehmigung einzuräumen

13.12.2012

Bei der Suche nach weiteren Anreizen zum Häuserkauf in Spanien durch ausländische Käufer aus dem Nicht-EU-Raum, wie China und Russland, ist die spanische Regierung auf eine „neue“ Idee gestoßen, die in vielen anderen Ländern wie bspw. Portugal, Irland, Italien oder England zumindest in ähnlicher Form bereits Praxis ist: So wurden vor kurzem Pläne bekannt, Aufenthaltsgenehmigungen an diejenigen Nicht-EU-Käufer zu vergeben, die in Spanien ein Haus für mindestens 160.000,- € erwerben.

Die Feinheiten dieser zudem noch nicht definitiv beschlossenen Maßnahme zur Änderung der entsprechenden Regelungen im spanischen Ausländergesetz stehen zwar noch aus; aber es wird allgemein doch davon ausgegangen, dass es letztlich zu Erleichterungen bei der Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung kommen wird, sofern ein Nicht-EU-Bürger in Spanienimmobilien investiert. Auf der anderen Seite sollen diese Aufenthaltsrechte aber nach ersten Verlautbarungen zeitlich auf 3 Jahre befristet sein, keine Arbeitserlaubnisse darstellen oder die Einschulung von Kindern oder gar die Teilhabe am Sozialversicherungssystem ermöglichen, was den Interessentenkreis wiederum einschränkt. In der Presse führte diese Ankündigung bisher zu unterschiedlichen Äußerungen, die in erster Linie anraten den Mindestkaufpreis heraufsetzen, um die „Marke Spanien“ nicht unter Wert zu verkaufen. Auch eine zeitliche Begrenzung erscheint nicht sinnvoll, wenn man bedenkt, dass der Immobilienerwerb regelmäßig mit einer längerfristigen Entscheidung verbunden ist. Es bleibt abzuwarten, wie eine solche Änderung zum Aufenthaltsrecht von Nicht-EU-Käufern zukünftig ausfallen wird.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Nils Döhler: [email protected]