Stellungnahme der CNE zum Entwurf des Könglichen Dekrets zur Neuregelung und Änderung bestimmter Aspekte des Sonderregimes

14.09.2010

Am 14. September 2010 hat die Comisión Nacional de Energía (“CNE”) ihre Stellungnahme zu dem Entwurf des Königlichen Dekrets zur Neuregelung und Änderung bestimmter Aspekte des Sonderregimes des Ministeriums für Industrie, Tourismus und Handel abgegeben. Aus einer Pressemitteilung der CNE auf deren Internetseiten ergeben sich die wesentlichen Punkte dieser Stellungnahme.

Im Hinblick auf Fotovoltaikprojekte wird der Tarifreduzierung für zukünftige Projekte (zur Erinnerung: Es wird in dem Gesetzentwurf eine Reduzierung in Höhe von 45 % für Anlagen auf Freiflächen und 25 % für Dachanlagen vorgesehen) zugestimmt. Diese Reduzierung soll nach der Stellungnahme der CNE für Projekte, denen ein Tarif ab der ersten Ausschreibung 2011 zugewiesen wird, gelten. Alternativ zu dem bisher gelten Verfahren mit Kontingenten wird vorgeschlagen, für die Zukunft eine Versteigerung durchzuführen.

Die Regelung bezüglich der Kontrolle im Hinblick auf die Übertragung von Anlagen/Rechten wird von der CNE abgelehnt (zur Erinnerung: Es wird in dem Gesetzentwurf eine Regelung vorgeschlagen, die eine Übertragung von Anlagen während es Zeitraums von bis zu vier Jahren nach Fertigstellung verhindert).

Daneben enthält die Stellungnahme auch eine Reihe von Vorschlägen im Hinblick auf die für Windkraft und solarthermische Projekte vorgesehen Änderungen. Die Sonderregelungen im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Tarife und die Beschränkung der geförderten Stunden der Stromerzeugung dieser Art von Anlagen wird abgelehnt (zur Erinnerung: Das Ministerium hatte sich mit den Verbänden dieser Energieformen auf bestimmte Regelungen verständigt und diese dann in den Entwurf aufgenommen).

Gleichzeitig wird gefordert, eine Regelung zu verabschieden, um Windkraftanlagen die ggf. zu Unrecht in den Genuss einer Einspeisevergütung wegen nicht fristgerechter Fertigstellung bekommen, aus dem Sonderregime auszuschließen.

Die Stellungnahme der CNE ist nicht verbindlich, das zuständige Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel kann also auch seinen bisherigen Entwurf verabschieden oder diesen noch ändern.
 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Philipp von Wolffersdorff: [email protected]