Steuererleichterungen in Höhe von 50 % auf Immobiliengewinne aus vor dem 31. Dezember 2012 erworbenen Immobilien

21.05.2012

Jegliche Gewinne aus Immobilienvermögen, dass spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres erworben wird, sind in Höhe von 50 % steuerbefreit, selbst dann wenn diese Gewinne erst Jahre später erzielt werden. Diese Steuerbefreiung betrifft die Einkommen-, die Körperschaftsteuer und die besondere Gewinnsteuer für Nichtresidenten.
 

Sie ist insbesondere für institutionelle und private Anleger aus dem Ausland von erheblicher Bedeutung !

Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte Stefan Meyer: [email protected]