Sie ist insbesondere für institutionelle und private Anleger aus dem Ausland von erheblicher Bedeutung !
Für mehr Information, kontaktieren Sie bitte Stefan Meyer: [email protected]
Jegliche Gewinne aus Immobilienvermögen, dass spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres erworben wird, sind in Höhe von 50 % steuerbefreit, selbst dann wenn diese Gewinne erst Jahre später erzielt werden. Diese Steuerbefreiung betrifft die Einkommen-, die Körperschaftsteuer und die besondere Gewinnsteuer für Nichtresidenten.
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