Thema Marken-und Patentrecht Spanien: Der Hundekampf um Gemeinschaftsmarken – Hunde, die bellen, beißen doch

07.02.2013

Am 15.11.2012 wurden die Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi in der Rechtssache C 561/11 -Fédération Cynologique Internationale (FCI) gegen Federación Canina Internacional de Perros de Pura Raza (FCIPPR)- veröffentlicht, über die der EuG in den nächsten Monaten entscheiden wird.

Das mit Spannung erwartete Urteil wird in einer Reihe von Mitgliedsstaaten der Union – u.a. in Spanien – von großer praktischer Relevanz auf dem Feld des Markenrechts sein. Das Gericht wird zu klären haben, ob der Inhaber einer älteren Gemeinschaftsmarke (hier die FCI – Weltorganisation des Hundewesens mit über 100jähriger Geschichte) einem Dritten (hier FCIPPR) die Benutzung eines identischem oder ähnlichen Zeichens verbieten kann, wenn es dieser als jüngere Gemeinschaftsmarke zur Eintragung bringen konnte. Hintergrund dieser Frage ist, dass in einigen nationalen Rechtsordnungen (z.B. Spanien) eine sogenannte "inmunidad registral" gilt, wonach eine einmal zur Eintragung gelangte Marke Schutz vor einer Verletzungsklage genießt, solange diese nicht zuvor vor dem HABM – in einem möglicherweise langfristigen Verfahren – für nichtig erklärt worden ist. Sollte der EuG dem Antrag des Generalanwalts folgen, könnte der Inhaber einer älteren Gemeinschaftsmarke auch in Spanien gegen den Inhaber einer jüngeren Gemeinschaftsmarke ohne den Umweg über ein vorheriges Nichtigkeitsverfahren direkt Verletzungsklage erheben. Für diesen Fall beißen Hunde die bellen eben doch.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Eric Jordi [email protected]