Grund für die Entscheidung des Landgerichts Hamburg war die zunehmende Praxis der Banken, Darlehen an Investoren ohne Bankerlaubnis zu verkaufen, die an keiner langfristigen Geschäftsverbindung mit den Darlehensnehmern interessiert seien, woraus ein Missbrauchspotenzial folge. Klar ist, dass das Gericht hierbei auf die sogenannten Heuschrecken abzielte. Etwaige Schadensersatzansprüche wegen des missbräuchlichen Verhaltens des neuen Darlehensgläubigers müssten bei der Abwägung außer Betracht bleiben, da solche Schadensersatzansprüche jedenfalls bei im Ausland ansässigen Neugläubigern oftmals schwer oder gar nicht zu realisieren sein.
Es wird abzuwarten sein, ob diese Entscheidung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland wieder gekippt werden wird.
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