Das Landgericht begründet sein Urteil mit der Verletzung seitens der Bankgesellschaft, des Verbraucherschutzgesetzes 26/194 („Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios“), unter anderen, und verurteilt diese zur Restitution jener Beträge, die kraft des geschlossenen Vertrages belastet wurden, sowie der angefallenen Kosten und Zinsen, wobei es ausdrücklich auf die Notwendigkeit hinweist, dass die den Kunden übermittelte Information präzise, korrekt und ausreichend zu sein hat, damit sich diese vorher ein genaues Bild über die Risiken des von ihnen vertraglich abgeschlossenen Produktes machen können.
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