Wesentliche Steuerneuheiten für Gesellschaften im Jahr 2011

10.01.2011

Körperschaftsteuer (Impuesto sobre Sociedades, nachfolgend “IS”)

Folgende Änderungen der Steuergesetzgebung sind mit dem 1. Januar 2011 in Kraft:
 

Einerseits wird das Jahresnettoumsatzvolumen erhöht, das für die Einstufung einer Gesellschaft als Unternehmen eingeschränkter Betriebsgröße („entidad de reducida dimensión“, nachfolgend “ERD”) herangezogen wird. Der Betrag des Nettoumsatzes des Vorjahres wird somit zur Nutzung der für diese Gesellschaftsart geltenden Steuervorteile von 8 auf 10 Millionen Euro hochgesetzt.

Andererseits wird für die Anwendung des reduzierten Steuersatzes von 25% die Höchstgrenze der Bemessungsgrundlage von 120.202,41 Euro auf 300.000 Euro erhöht. Der Überschuss auf die ersten 300.000 Euro wird künftig zu einem Satz von 30% besteuert.

Darüber hinaus haben von nun an jene Unternehmen, deren Vorjahresnettoumsatz unter 5 Millionen Euro lag und deren Belegschaft weniger als 25 Mitarbeiter zählte (sofern die durchschnittliche Belegschaft, unter Bezugnahme auf die des Geschäftsjahres 2008, beibehalten wird), die ersten 300.000 Euro der Bemessungsgrundlage zu einem Satz von 20% zu versteuern, und den Rest zu 25%.

Ferner, und für den Fall, dass ein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, die zur Anwendung der für die ERD geltenden Steuervorteile während den drei Veranlagungszeiträumen vor Erreichen eines Umsatzes von 10 Millionen Euro notwendig sein könnten, wird bestimmt, dass diese Vorteile während den drei Veranlagungszeiträumen angewandt werden können, die unmittelbar auf jenen folgen, in dem genannter Umsatz erzielt wurde.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Isabell S. Bachiller: [email protected]