Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Spanien sowohl für Residente als auch für Nichtresidente

23.09.2011

Die erst im Jahr 2007 abgeschaffte Vermögenssteuer wird ausschließlich in den Jahren 2011 und 2012 sowohl auf Residente als auch auf Nichtresidente Anwendung finden.

Mit dem von der spanischen Regierung verabschiedeten Königlichen Gesetzesdekret 13/2011, vom 16. September, zur befristeten Wiedereinführung der Vermögenssteuer (Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger „BOE“ vom 17. September) sollen zusätzliche Steuergelder in die krisengeschüttelte Staatskasse fließen.

Die wichtigsten Aspekte des Gesetzes lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Krisenmaßnahme ist befristet und findet nur in den Jahren 2011 und 2012 Anwendung. Die jeweils entsprechenden Steuererklärungen sind zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni 2012 bzw. 2013 einzureichen.
  • Die Freibetragshöchstgrenze liegt sowohl für Residente als auch für Nichtresidente bei 700.000 Euro. Allerdings ist im Fall der Residenten zu prüfen, ob die autonome Gebietskörperschaft, in der diese ihren Wohnsitz haben, einen eigenen Mindestfreibetrag verabschiedet hat. So existiert zum Beispiel in Katalonien ein eigener Mindestfreibetrag von 108.200 Euro.
  • Was den auf den Wert der Erstwohnung des Steuerzahlers anwendbaren Freibetrag anbelangt, wird dessen Maximum von 150.253 Euro auf 300.000 Euro angehoben.

Kontaktperson für weitere Informationen: José Blasi – [email protected]