Beantragung der spanischen Steueridentifikationsnummer N.I.E. in Zukunft wohl wieder durch Vertreter möglich

23.04.2012

Wie von der Generaldirektion der Polizei per Mitteilung 3/12 vom 13. April 2012 verkündet, kann die Beantragung der N.I.E. („número de identificación de extranjeros“) in Zukunft wieder über einen Vertreter erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Vertreter eine notarielle Vollmacht vorweisen kann, die ausdrücklich zur Beantragung der N.I.E. ermächtigt.

Bei der N.I.E. handelt es sich um eine Identifikationsnummer für Ausländer, die bei sämtlichen Geschäftsvorgängen in Spanien –von der Eröffnung eines Bankkontos, der Erbschaftsannahme bis zur Gründung einer Gesellschaft etc.- unentbehrlich ist.

Die Ankündigung der Generaldirektion der Polizei ist sehr zu begrüßen, da seit Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 557/2011 vom 20. April 2011 im Sommer des vergangenen Jahres, die N.I.E. persönlich beantragt werden musste, was zu erheblichem Mehraufwand und einer Behinderung von Investitionen geführt hatte.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Herrn Florian Frank: [email protected]