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Der Oberste Gerichtshof klärt, wie der Rechtsweg der höheren Gewalt zur Löschung von Arbeitsverträgen zu nutzen ist
22.12.2008
Der Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo, nachfolgend TS) konzentriert sich in seinem Urteil auf die Prüfung dessen, ob eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, die mit der Beendigung des Mietvertrages des Lokals, in dem der Angestellte seinen Dienst verrichtet, begründet wird, als ein Fall von höherer Gewalt oder als eine objektive Kündigung, also aus vom Arbeitnehmer unverschuldeten Gründen, einzuordnen ist. Das Ergebnis dieser Analyse führt sowohl aus rechtlicher Sicht als auch aus verfahrenstechnischer Sicht zu unterschiedlichen Konsequenzen, da für den Fall, dass sich die Kündigung auf höhere Gewalt berufen sollte, vor Aussprechen derselben zunächst ein Verwaltungsverfahren zu durchlaufen ist.