Die prozessrechtlichen Auswirkungen des gestrigen Stromausfalls in Spanien

29.04.2025 - Sonia Gumpert Melgosa

Angesichts des gestrigen Stromausfalls in ganz Spanien hat der Allgemeine Rat der Justiz (Consejo General del Poder Judicial) in einem eiligen Kommuniqué darauf hingewiesen, dass diese Situation im spanischen Verfahrensrecht geregelt ist.

Konkret sieht das Gesetz für Fälle, in denen die elektronische Einreichung fälliger Dokumente aufgrund einer Unterbrechung des Systems, hier aufgrund des unvorhergesehenen Stromausfalls, nicht erfolgen kann, vor, dass diese fälligen Dokumente am folgenden Werktag nachgereicht werden können. Daher hätten sich alle Fristen, die gestern abgelaufen sind, einschließlich der eintägigen Nachfrist bis heute zur gleichen Uhrzeit wie ihr ursprüngliches Fälligkeitsdatum verlängert.

Allerdings hat der Allgemeine Rat der Justiz heute mitgeteilt, dass sich diese Aussetzung des Fristlaufs angesichts der höheren Gewalt aufgrund des gestrigen Stromausfalls auch auf den heutigen Tag, 29. April, erstreckt. Daher werden sowohl der gestrige 28. April als auch der heutige 29. April zu Zwecken der Berechnung des Fristlaufs nicht berücksichtigt.

Im Gegensatz zu einer geplanten Unterbrechung der elektronischen Kommunikationsdienste, bei der ein Nachweis der Unterbrechung zusammen mit dem betreffenden Schriftsatz vorgelegt werden muss, ist dies wie im Fall des gestrigen Stromausfalls, bei dem das bestimmende Ereignis absolut offensichtlich und allgemein ist, nicht erforderlich. Auch dieser Umstand ist im spanischen Verfahrensrecht geregelt, das hilfsweise für alle Gerichtsbarkeiten gilt.