Deshalb stellen sich viele Tierhalter irgendwann diese Frage: Was passiert mit meinem Haustier, wenn mir etwas zustößt? Und ganz konkret: Kann mein Hund oder meine Katze mein Erbe sein?
Die Antwort ist einfach: Nein – aber keine Sorge
Nach spanischem Recht kann ein Haustier kein Erbe sein.
Das heißt: Ein Tier kann kein Geld, keine Wohnung und kein Konto erben.
Aber das ist kein Grund zur Sorge.
Denn es gibt gute und sichere Möglichkeiten, für das Haustier vorzusorgen.
Wie sieht das Gesetz Tiere heute?
Früher galten Tiere in Spanien rechtlich wie Gegenstände.
Das hat sich geändert. Seit einigen Jahren erkennt das spanische Gesetz Tiere als fühlende Lebewesen an.
Das bedeutet: Ihr Wohlbefinden zählt – zum Beispiel bei Trennungen oder Erbschaften. Trotzdem bleibt eines wichtig:
Tiere sind rechtlich keine Personen.
Nur natürliche oder juristische Personen können erben.
Was kann ich also für mein Haustier tun?
Auch wenn das Tier selbst nicht erben kann, kann alles Nötige geregelt werden, damit es gut versorgt ist.
- Eine vertraute Person bestimmen
Im Testament kann festgelegt werden, wer sich um das Haustier kümmern soll.
Das kann sein:
- ein Familienmitglied
- ein Freund oder eine Freundin
- eine andere vertraute Person
Es kann verfügt werden:
- wo das Tier leben soll
- welche Pflege es braucht
- was dem Erblasser sonst wichtig ist
Selbstverständlich sollte die Person zu Lebzeiten von ihrem Amt informiert werden.
- Geld für die Versorgung vorsehen
Zusätzlich kann festgelegt werden, dass diese Person eine bestimmte Geldsumme erhält, um das Tier zu versorgen (Futter, Tierarztkosten, Medikamente, Pflege oder Betreuung).
Das Geld wird dem Tier hierbei nicht direkt zugewendet, sondern der verantwortlichen Person.
- Tierschutzorganisation als Lösung
Wenn es niemanden gibt, der das Tier übernehmen kann oder möchte, kann im Testament auch festgelegt werden, dass es an eine Tierschutzorganisation geht.
Auch hier kann Geld vorgesehen, damit die Organisation die Betreuung übernehmen kann.
Warum ein Testament so wichtig ist
Wenn jemand ohne Testament stirbt, entscheidet das Gesetz, wer erbt.
Das Haustier gehört dann zum Nachlass – und die Erben entscheiden, was mit ihm geschieht. Mit einem Testament wird sichergestellt, dass der Wille des Erblassers umgesetzt wird und das Haustier in guten Händen bleibt.
Fazit
Ein Haustier kann zwar nicht Erbe sein,
aber es kann durch ein Testament dafür gesorgt werden, dass es auch in Zukunft gut lebt. Mit ein paar klaren Regelungen im Testament schenkt man seinem Tier Sicherheit, Schutz und Fürsorge – auch über sein eigenes Leben hinaus.