Michael Fries ist für den Bereich Prozessrecht verantwortlich.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Er führt Verfahren vor den spanischen Zivil- und Handelsgerichten in Zivil-, Handels- und Insolvenzsachen. Er verfügt im Besonderen über eine langjährige Berufserfahrung im Bereich des Vertriebsrechts. Neben seiner gerichtlichen Tätigkeit stellt die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle einen weiteren wesentlichen Bestandteil seiner anwaltlichen Tätigkeit dar.

Er ist zugelassener Abogado der Anwaltskammer von Madrid (ICAM) und ebenfalls bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zugelassener Rechtsanwalt. Er ist Mitglied in der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung, dem Deutschen Anwaltverein, der Anwaltskooperation Wirtschafts- und Vertriebsrecht, der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht sowie des Instituts für Erbrecht (IfE).

In seinen Arbeitsgebieten hat er diverse Fachartikel zum spanischen Recht auf deutscher Sprache verfasst und an verschiedenen Handbüchern zum spanischen Prozess-, Insolvenz- und Vertriebsrecht mitgearbeitet. Insbesondere ist er Verfasser der Beiträge zu Vertriebsrecht im Newsletter „Recht & Steuern“ der AHK Spanien. Zu seinen Artikeln.

Michael Fries studierte Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wo er auch sein Referendariat absolvierte.

Seine Arbeitssprachen sind Deutsch, Spanisch und Englisch.