Mit diesem Anstieg, dem höchsten seit 2021, nehmen die Hypothekenvollstreckungen von Wohnimmobilien nach drei Jahren mit rückläufigen Zahlen wieder zu. In den Jahren 2021 und 2020 stiegen die Zwangsvollstreckungen um 60,3 % bzw. 41,6 %.
Im vierten Quartal 2025 wurden 3.460 Hypothekenvollstreckungen in Wohnimmobilien registriert, 67,8 % mehr als im Vorquartal und 34,5 % mehr als im vierten Quartal 2024.
Das Hauptziel dieser Statistik des INE ist es, vierteljährlich die Anzahl der Hypothekenvollstreckungen darzustellen, die im Referenzquartal eingeleitet und in den Grundbüchern eingetragen wurden. Die Statistik erinnert daran, dass nicht alle Hypothekenvollstreckungsverfahren mit der Zwangsräumung der Eigentümer enden.
Im Jahr 2025 wurden 22.879 Hypothekenvollstreckungsverfahren eingeleitet, 12,4 % mehr als im Jahr 2024. Davon betrafen 21.578 städtische Grundstücke (einschließlich Wohngebäude) und 1.301 ländliche Grundstücke (-8 %).
Die Hypothekenvollstreckungen in städtische Grundstücke stiegen im Vergleich zu 2024 um 13,9 %. Bei den städtischen Immobilien betrafen 14.962 Verfahren Wohngebäude, 17,7 % mehr als 2024, und davon waren 13.069 Vollstreckungen in Wohnimmobilien von natürlichen Personen, eine Zahl, die um 21,7 % über der von 2024 liegt.
Die Hypothekenvollstreckungsverfahren in Eigentum juristischer Personen stehender Wohnimmobilien gingen im vergangenen Jahr um 4,4 % auf 1.893 zurück, während die Vollstreckungen in Grundstücke um 57,1 % auf insgesamt 660 anstiegen.