Hypothekenzwangsvollstreckung. Beschluss 119/2011 des Landgerichts der Provinz Girona, kraft dessen eine Hypothekenschuld mit der Übergabe der Wohnung als beglichen erklärt wird

26.10.2011

Das Landgericht der Provinz Girona hat im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens per Beschluss die Tilgung einer Hypothekenschuld mit der Übergabe der Wohnung erklärt, Entscheidung, die zwar mit dem von der 2. Kammer des Landgerichts der Provinz Navarra gefassten Beschluss 111/2010 übereinstimmt, jedoch im Widerspruch zu dem von der 3. Kammer desselben Landgerichts in dem Beschluss 4/2011 angewandten Kriterium steht.

Die Wohnung, deren Wert in der Hypothekenurkunde von dem Bankinstitut auf 325.000 Euro geschätzt ist, wurde diesem per Zuschlag zum halben Schätzwert (162.500€) erteilt.

Die Kammer erklärt in ihrer Begründung, dass die Bank in ihr Vermögen den versteigerten Vermögensgegenstand eingeschlossen habe und nicht den Betrag, zu dem dieser versteigert wurde, womit das Kreditinstitut, das genannten Vermögensgegenstand im Vorfeld mit einem Betrag bewertet hatte, der über dem Hauptbetrag der Vollstreckung lag (303.658,10 €), nicht den Einwand aufrechterhalten könne, dass derselbe zur Deckung der Forderung nicht ausreichend sei, da hiermit die Doktrin der Eigenhandlungen verletzt werden würde.

Die Kammer begründet die Leistung an Erfüllung statt ferner mit der Tatsache, dass die Bank außerdem, nach Befriedung ihrer Forderung, mit der Veräußerung der Immobilie weitere Summen einnehmen und somit einen unbegründeten und dem Grundsatz des guten Glaubens widersprechenden Gewinn erzielen könnte, um dessen Vermeidung das Gesetz bemüht ist, weshalb sie sich zu einer weniger formellen Auslegung desselben entschlossen habe, die ihrer Einschätzung nach mehr mit dem materiellen Recht des Falls in Einklang steht.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Lizano: [email protected]