Inkrafttreten der Durchführungsverordnung des „Fondo para la iIternacionalización de la empresa“ (Förderungsfonds zur internationalen Expansion spanischer Unternehmen)

26.01.2011

Am Donnerstag, den 20. Januar 2011 wurde im spanischen Staatsanzeiger das Königliche Dekret 1797/2010, vom 30. Dezember, zur Verabschiedung der Durchführungsverordnung des Fondo para la Internacionalización de la Empresa (nachfolgend, FIEM), veröffentlicht.

Aufgrund der schwierigen Situation, in der sich die spanischen Unternehmen infolge der weltweiten Finanzkrise befinden, war am 28. Juni 2010 das Gesetz 11/2010 zur Reform des Finanzhilfesystems für die Internationalisierung der spanischen Unternehmen verabschiedet worden, mit dem Ziel die staatliche Beihilfe der von diesen im Ausland getätigten Investitionen, unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittelständischen Unternehmen beim Export von Gütern und Dienstleistungen, zu verstärken und zu flexibilisieren und somit deren Wettbewerbsvoraussetzungen auf dem internationalen Markt zu verbessern.

Finanziert wird der FIEM zunächst durch die hierfür gemäß Haushaltsgesetz bereitgestellten Mittel, sowie durch Rückzahlungen oder entgeltliche Überlassungen der gewährten Darlehen und Kredite und durch die finanziellen Mittel, die sich aus den Provisionen und für die entsprechenden Forderungen fällig gestellten und eingezogenen Zinsen ergeben. Die Zuwendungsmittel des FIEM werden an das Instituto de Crédito Oficial als staatlicher Kreditvermittler überwiesen.

Die Verordnung regelt u.a. welche Geschäftsvorgänge und Projekte durch den FIEM gefördert werden, die Finanzierungssysteme und die von den Begünstigten oder Zuweisungsempfängern zu erfüllenden Voraussetzungen und Verpflichtungen, und setzt die für die Auswahl und die Vergabe von Projekten geltenden Richtlinien fest, die bei jeder Vergabe zu erfüllen sind.

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Christian Krause: [email protected]