Nach Angaben des Justizministeriums ist die Zahl der Zivil- und Handelssachen um 20,4 % zurückgegangen, die Gesamverfahrenstzahl soll um 9,9 % gesunken sein.
Erstmals seit einem Jahrzehnt reduziere sich zudem der Rückstand anhängiger Verfahren, während gleichzeitig mehr Gerichtsverhandlungen stattfanden. Das neue Organisationsmodell habe außerdem die Schaffung von bis zu 700 neuen Stellen für Richter und Staatsanwälte ermöglicht.
Die Reform ersetzt Einzelgerichte durch kollegiale Instanzgerichte und führt verpflichtende außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren (MASC) vor Zivilklagen ein. Diese strukturellen und prozessualen Änderungen gelten als zentraler Faktor für den Rückgang der Verfahren.
Das Ministerium hebt hervor, dass die Umsetzung koordiniert mit den autonomen Regionen erfolgt sei und Investitionen von insgesamt 1,121 Mrd. Euro bedeutet habe, insbesondere für Digitalisierung und Personal. Die Reform stelle den Kernbestandteil des Modernisierungsprogramms „Justicia 2030“ dar.