Modernisierung des Eintragungsverfahrens der Tarifverträge, das künftig auch auf elektronischen Wege abgewickelt werden kann

19.08.2010

Im Zuge des Ausbaus der elektronischen Verwaltung, sollen für das Eintragungsverfahren und die Hinterlegung von Tarifverträgen neue, staatliche und autonome, Register eingerichtet werden, die ihren Betrieb ab dem 1. Oktober 2010 mit Hilfe von elektronischen Mittel aufnehmen.

Die Rechtsnorm (Königliches Dekret 713/2010, vom 28. Mai, veröffentlicht im Staatsanzeiger (BOE) am 12. Juni) sieht die Abschaffung der aus heutiger Sicht veralterten Register, die im Jahr 1981 gegründet wurden, vor. Die Reform nutzt die Gelegenheit, um ab Oktober die Bandbreite der einzutragenden tariflichen Abkommen zu erweitern, wie etwa um Schlichtung – oder Streikbeendigungsvereinbarungen oder Gleichstellungspläne.

Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Gómez: [email protected]