Konkret werden Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherung mit einem Betrag in Höhe von 125 Euro pro Monat oder dem entsprechenden Tagessatz, jenen Arbeitgebern vergütet, die Arbeitslose mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern mit einem unbefristeten Vollzeitarbeitsvertrag einstellen. Die familiäre Unterhaltspflicht ist, falls diese nicht bereits im Arbeitsamt erfasst sein sollte, bei Einstellung glaubhaft zu machen.
Anwendung findet diese Arbeitsförderungsma?nahme ab dem 3. Dezember 2008 bis zum 31. Dezember 2010, und ist, im entsprechenden Verhältnis, auch auf Teilzeitverträge anwendbar.
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