Neuerungen für Immobilienmakler in Katalonien -Dekret 12/2010, vom 2. Februar-

12.04.2010

Mit dem Dekret 12/2010, das am 9. März in Kraft getreten ist, hat Katalonien als erste autonome Gebietskörperschaft in Spanien die gesetzlichen Regelungen für die Errichtung eines zentralen Registers zur Erfassung aller Immobilienmakler geschaffen.

Die Eintragung in das Maklerregister ist für die Immobilienmakler Kataloniens – deren Zahl mit ca. 10.800 beziffert wird – verpflichtend, wobei denjenigen Maklern, die bereits vor Inkrafttreten des Dekrets im Immobiliensektor tätig waren, eine sechsmonatige Übergangszeit gewährt wird, um die notwendige Eintragung in das Register vornehmen zu lassen. Diese kann jedoch nur erfolgen, wenn bestimmte im Dekret benannte Anforderungen an eine ordentliche Berufsausübung erfüllt werden. Die Anforderungen reichen hierbei vom Abschluss und Nachweis von Sicherheiten und Versicherungen bis zur Berufsausbildung mit Bezug zum Immobiliensektor.

Das Register wird von der Behörde für Wohnungsbau geführt werden. Da sich diese momentan jedoch noch im Aufbau befindet, werden deren Aufgaben zunächst von einem öffentlichen Unternehmen (Adigsa) übernommen werden.

Der Gesetzgeber Kataloniens erhofft sich von der Einführung des Maklerregisters positive Effekte in Bezug auf Transparenz und Verbraucherschutz im Immobiliensektor.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Janis Amort: [email protected]