Sammelklagen: Verurteilung von Bankinter nach Insolvenz von Lehman Brothers. Urteil vom 9. März 2010 verpflichtet Bankinter nach der Insolvenz von Lehmann Brothers und isländischer Banken zu Schadensersatz

25.03.2010

Das Amtsgericht Nr. 87 in Madrid ( „Juzgado de Primera Instancia número 87 de Madrid”) hat die Bankinter zur Entschädigung von 87 Kunden verurteilt, die die Bank wegen erlittener Vermögensschäden nach der Insolvenz von Lehmann Brothers und der isländischen Banken Landsbanki und Kaupthing verklagt hatten.

Nach der Entscheidung der Richterin hat Bankinter die ihr gegenüber den Investoren obliegende Aufklärungspflicht über finanzielle Risiken vor der Insolvenz von Lehmann Brothers am 15. September 2008 verletzt und haftet für eine fehlerhafte Bewertung des „Risikos der Insolvenz des Emittenten Lehmann“.

Die Bankinter muss nach dem Urteil nun für die Schäden einstehen, die sie dadurch verursacht hat, dass sie „das Vertrauen der Anleger gewonnen hat und anstelle der gebotenen Aufklärung (vermutlich in der Absicht, einen vorschnellen Abbau der Investitionen zu vermeiden) Schweigen bewahrt hat.“

Im Fall Lehmann ist die Höhe der Entschädigung relativ gering, da die Schäden nach dem Wert der Zertifikate im Insolvenzzeitpunkt bemessen werden. Dagegen werden den Investoren der isländischen Banken Landsbanki y Kaupthing die getätigten Investitionen nach dem Urteil zu 100% ersetzt. Damit missbilligt das Gericht die Praxis der Bankinter, Verträge größtenteils telefonisch abzuwickeln und Informationen missverständlich zu vermitteln, so dass die Kunden „dem Glauben verfallen konnten, gesicherte Anlagen zu erwerben“, wie es in dem Urteil heißt.

Das Urteil eröffnet weiteren Geschädigten die Möglichkeit, in einem neuen Prozess dieselben Rechte geltend zu machen.
 

Für mehr Information kontaktieren Sie bitte Carlos Anglada: [email protected]