Die sechste Zusatzverfügung des Gesetzes 2/2008 über den Staatshaushalt für das Jahr 2009 bestimmt deshalb zur Umsetzung dieser Ma?nahme die zeitweilige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses für eine Dauer von 20 Tagen, wenn eine kinderreiche Familie von der Neugeburt, Adoption oder Pflegekindschaft betroffen ist, oder wenn die Familie diese Eigenschaft aufgrund der Neugeburt, Adoption oder Pflegekindschaft erhält, oder wenn ein Mitglied der entsprechenden Familie behindert ist.
Vorgenannte Dauer wird im Falle einer Mehrfachgeburt, – Adoption oder – Pflegekindschaft um jeweils zwei Tage ab dem zweiten Kind verlängert, oder wenn eines dieser Kinder behindert sein sollte.
Vorbezeichnete Verfügung findet auf alle Geburten, Adoptionen und Pflegschaften, die ab dem 1. Januar eintreten oder bestellt werden, Anwendung.
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