Schrittweise Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs bei kinderreichen Familien mit einem behinderten Familienmitglied

04.03.2009

Die neunte Übergangsverfügung des „Gesetzes mit Verfassungsrang 3/2007 vom 22. März zur wirksamen Gleichberechtigung von Frauen und Männern“, bestimmt die progressive und schrittweise Ausdehnung der zeitweiligen Au?erkraftsetzung des Arbeitsvertrages aufgrund der Vaterschaft auf die mittelfristig angestrebten vier Wochen sechs Jahre nach Inkrafttreten genanntes Gesetzes.

Die sechste Zusatzverfügung des Gesetzes 2/2008 über den Staatshaushalt für das Jahr 2009 bestimmt deshalb zur Umsetzung dieser Ma?nahme die zeitweilige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses für eine Dauer von 20 Tagen, wenn eine kinderreiche Familie von der Neugeburt, Adoption oder Pflegekindschaft betroffen ist, oder wenn die Familie diese Eigenschaft aufgrund der Neugeburt, Adoption oder Pflegekindschaft erhält, oder wenn ein Mitglied der entsprechenden Familie behindert ist.

Vorgenannte Dauer wird im Falle einer Mehrfachgeburt, – Adoption oder – Pflegekindschaft um jeweils zwei Tage ab dem zweiten Kind verlängert, oder wenn eines dieser Kinder behindert sein sollte.

Vorbezeichnete Verfügung findet auf alle Geburten, Adoptionen und Pflegschaften, die ab dem 1. Januar eintreten oder bestellt werden, Anwendung.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Gómez Hernández: [email protected]