Spanien: Freiheitsstrafe wegen Schenkung von Immobilien zur Vermeidung von Entschädigungszahlungen

12.02.2020 - Marta Arroyo Vázquez

Das Landgericht Ávila (Audiencia Provincial de Ávila) bestätigt die Freiheitsstrafe eines Ehepaares und seiner Kinder für ihre Schenkungen untereinander, um die Zahlung der Entschädigungen durch die Mutter zu verhinden, zu deren Leistung sie verurteilt worden war.

Der Sachverhalt betrifft die Ereignisse vom 11. März 2011 als in der Wohnung der Mutter ein Feuer ausbrach. Aufgrund dieses Brandes wurde die Eigentümerin der verbrannten Wohnung, die Mutter, dazu verurteilt, den betroffenen Nachbarn einen Entschädigungsbetrag in Höhe von insgesamt 166.510,88 € zu zahlen. Da die Mutter diesen Betrag nicht zahlte, beabsichtigten die Betroffenen ihre Vermögenswerte gerichtlich pfänden zu lassen. Als sie jedoch die Pfändung beantragten, stellten sie fest, dass nun keine Vermögenswerte mehr auf den Namen der Mutter eingetragen waren.

Angesichts dieser Umstände leiteten die Nachbarn ein Strafverfahren gegen die Mutter, ihren Ehemann und die Kinder ein, da sie davon ausgingen, dass die Familie gemeinsam einen Plan geschmiedet hatte, um die Entschädigungszahlungen zu verhindern, zu deren Leistung die Mutter als Urheberin des Brands verurteilt worden war. Kaum einen Monat nach dem Brand schenkten die Eltern in öffentlicher Urkunde ihren Kindern diverse Immobilien, sodass die Mutter über keine Vermögenswerte mehr verfügte, als die Nachbarn versuchten diese zu pfänden.

Angesichts dieser Ereignisse hat das Landgericht alle Familienmitglieder zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe für ein Insolvenzdelikt verurteilt. So lautet der Urteilstenor: Um die Gläubiger (Nachbarn) zu schädigen, begingen die vier Familienmitglieder betrügerische Handlungen, indem sie die Schenkungen der Immobilien nur zu dem Zweck vornahmen, um die Zahlung der Entschädigung zu verhindern, zu deren Leistung, die Mutter verurteilt worden war. Ferner erklärt das Urteil die Schenkungen nichtig, die nach dem Brand erfolgten.

Weitere Informationen: Marta Arroyo