Spanien: Gewerbeaufsicht warnt Unternehmen

23.09.2019

Die neuen „freundlichen Schreiben“

Es scheint, als hätten die Unregelmäßigkeiten bei Glovo und Deliveroo in Spanien mehr in Bewegung gesetzt als nur Gerichtsurteile. Die spanische Gewerbeaufsicht (Inspección de Trabajo) plant scheinbar die Einführung eines neuen Systems, mit dem gegen Betrug beim Abschluss von Arbeitsverträgen vorgegangen werden soll. Im Fokus dieses neuen Systems sollen die Unregelmäßigkeiten bei befristeten Verträgen und Teilzeitverträgen liegen.

Wir beziehen uns hierbei auf Unregelmäßigkeiten (a) beim Abschluss von befristeten Verträgen, d. h. wenn dieser generell auf betrügerische Weise erfolgt oder die Vertragslaufzeit überschritten wird, sowie (b) bei Teilzeitverträgen, wenn die effektive Arbeitszeit die festgelegte Arbeitszeit übersteigt. Für solche Fälle soll das System der spanischen Gewerbeaufsicht zwei Phasen vorsehen: (i) die „freundliche“ Warnung und (ii) das Ergreifen von Maßnahmen.

Sollten also Unregelmäßigkeiten dieser Art in Verträgen festgestellt werden, soll die Gewerbeaufsicht dem den Verstoß begehenden Unternehmen zunächst diese Tatsache mitteilen und zur (i) Prüfung der Situation und Unregelmäßigkeit sowie (ii) zur Behebung der selbigen binnen eines Monats auffordern. Die Maßnahmen sollen danach ergriffen werden, sofern das verstoßende Unternehmen die Situation und Unregelmäßigkeit nicht prüft, oder, sofern dies geschehen ist, sich dafür entscheidet, (i) nicht zu handeln oder (ii) lediglich einen Teil der Unregelmäßigkeit zu beheben. In diesem Fall soll die Gewerbeaufsicht tatsächlich handeln und die Maßnahmen ergreifen, die ggf. anwendbar sind.

Das neue System wäre folglich eine weitere Maßnahme für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer in Spanien, das Teil einer Flut von Reformen wäre, von denen Spanien im laufenden Jahr überschwemmt wurde: von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, zur Flexibilisierung der Arbeitszeit, die jetzt praktisch im Ermessen des Arbeitnehmers liegt, bis hin zur Aufdeckung von Scheinselbstständigen und der Pflicht zur Behebung der Situation.

Wenngleich hierbei nicht der dahinter liegende politische Kontext außer Acht gelassen werden darf und er besondere Beachtung bei der Vorhersage des Erfolgs und der „Lebenserwartung“ jedweder dieser Maßnahmen finden sollte, muss berücksichtigt werden, dass Spanien nicht das einzige Land ist, das hinsichtlich des Abschlusses von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern handelt.

In anderen Ländern werden die Vorschriften ebenfalls strenger. In Deutschland wird z.B. ein Gesetz verabschiedet werden, das Lieferdienste wie Glovoo und Deliveroo zur Zahlung von Sozialabgaben für ihre Lieferanten verpflichtet, wenn die Unternehmen, die sie untervergeben, dies nicht tun. Ziel dieses Gesetzes ist neben einer besseren Lenkung des Abgabensystems ein besserer Schutz der Arbeitnehmer, die Gegenstand dieser betrügerischen Vertragsabschlüsse sind.

Ungeachtet des politischen Kontexts in Spanien überrascht es also nicht, dass Spanien Ernst macht, wenn andere Ländern dies auch tun; insbesondere, wenn die noch amtierende Regierung weiterhin entschlossen ist, Maßnahmen für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer in Spanien zu ergreifen.

Weitere Informationen: Monika Bertram