Spanien verschärft den Schutz für Bankkunden: Die Ministerialverordnung EHA/1718/2010 vom 11. Juni 2010 reguliert nun die Werbung für Finanzdienstleistungen und Bankprodukte neu und soll mehr Transparez schaffen

01.07.2010

Die neue Verordnung legt Gesetze, Prinzipien und Kriterien fest, die bei der Werbung für Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen eingehalten werden müssen und ermächtigt zugleich die Banco de España mit deren Detailausführung.

Die Verordnung stützt sich auf die Prinzipien des Verbraucherschutzes, welche erfordern, dass dem Bankkunden ausreichende und wahrhafte Informationen zur Verfügung gestellt werden, auf dessen Grundlage dieser über einen Vertragsabschluss entscheiden kann.

Die Verordnung berücksichtigt, dass die Finanzinstitute aufgrund ihrer Werbetätigkeit eine ganze Reihe an Risiken rechtlicher Natur und hinsichtlich ihre Reputation auf sich nehmen und diese Risiken dementsprechend auch angemessen abdecken müssen. Man räumt der Banco de España somit die Kompetenz ein, zu überprüfen, ob die Finanzinstitute auch über die nötigen Mechanismen zum Risikomanagement verfügen.

MIt der Absicht, die Behandlung der Werbung für die verschiedenen Finanzprodukte homogen zu gestalten und eine Regelung, die ähnlich zu den Regulationen der generellen Werbung für Produkte und Dienstleistungen ist, zu schaffen, sowie das Risiko der Finanzinstitute zu minimieren, hat man die aktuelle Regelung der vorhergehenden Genehmigumg der Werbung mit einem System der nachträglichen Kontrolle ersetzt, welches auf zwei Elementen basiert:

  • Erstens ein präventives Element, bei dem die Ausarbeitung von spezifischen Kriterien für die Finanzwerbung zu ihrer Klarheit und Ehrlichkeit führen soll und zudem gewisse interne Kontrollen verlangt werden.
  • Das zweite Element besteht in der Möglichkeit der Banco España eventuell unangebrachtes Verhalten zu berichtigen, indem diese die Einstellung oder die Rektifikation der Werbung, die nicht die vorgegebenen Kriterien erfüllt, verlangen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Stefan Meyer, Madrid: [email protected]