Spanische Regierung fördert eine schnellere Abwicklung der bei Insolvenzen und betriebsbedingten Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen gestellten Anträge auf Leistungen aus dem Lohnsicherungsfond (Fogasa)

08.01.2009

Der Kabinettsbeschluss 2942/2008 vom 7. Oktober (veröffentlicht im Staatsanzeiger vom 16. Oktober 2008) ordnet die Gründung eines elektronischen Registers des Lohnsicherungsfonds FOGASA (Fondo de Garantía Salarial) an, um dessen Beziehungen zu den Bürgern effektiver zu gestalten.

Die Anordnung regelt die bei der elektronischen Vorlage der im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten der FOGASA eingereichten Schriftsätze, Anträge und Mitteilungen zu beachtenden allgemeinen Kriterien sowie den Betrieb genannten Registers und ein genormtes Antragsformular über Leistungen aus dem genannten Lohnsicherungsfond.

Der Zugang zu dem Register erfolgt über die Webseite www.registro.fogasa.mtin.es. Auf dieser ist die jeweils entsprechende Abteilung des elektronischen Registers auszusuchen, und dann das dem Antrag entsprechende Verfahrensformular auszuwählen. Wichtig hierbei ist der Hinweis darauf, dass keine, natürliche oder juristische, Person zur Nutzung dieses Register berechtigt ist, wenn sie nicht vorher bei einer Zertifizierungsstelle eine „elektronische Unterschrift“ eingeholt hat.

Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte Ana Gómez Hernández: [email protected]