Spanische Wettbewerbsaufsicht (CNC) leitet Sanktionsverfahren gegen verschiedene Unternehmen wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrigen Verhaltens aufgrund des Aufkaufs von TV-Werbezeiten für Teleshoppingzwecke ein.

03.03.2010

Die spanische Wettbewerbsaufsichtsbehörde (CNC) hat am vergangenem 10. Februar 2010 per Beschluss ein Sanktionsverfahren gegen die Handelsgesellschaften El Corte Inglés, S.A., Publieci Televisión, S.A., Canal Club de distribución de ocio y cultura, S.A., Sogecable, S.A. Gestevisión Telecinco, S.A., Publimedia Gestión, S.A. und Veo Televisión, S.A. eingeleitet. Grund hierfür ist der Verdacht auf das Vorliegen einer Reihe von, in den Artikeln 1 und 2 des Wettbewerbsgesetzes 15/2007, vom 3. Juli, tatbestandlich erfassten, wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen, konkret, geheime Absprache gegen Dritte und Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung.

Die Einleitung dieses Verfahrens begründete sich durch die Erstattung einer Anzeige vor der Untersuchungskommission des CNC gegen den El Corte Inglés S.A., sowie gegen dessen Beteiligungsgesellschaften.

Die Wettbewerbsaufsichtsbehörde unterrichtet in ihrem Kommuniqué über das Vorliegen von Indizien für ein wettbewerbsbeschränkendes Vorgehen seitens der genannten Unternehmen, die, direkt oder indirekt, den Aufkauf seitens El Corte Inglés, S.A. von TV-Werbezeiten zu Teleshoppingzwecken begründen könnten, was für Wettbewerber eine entsprechende Beschränkung ihrer Möglichkeiten in den Markt einzutreten oder auf diesem zu expandieren bedeuten würde.

Mit der Einleitung des Verfahrens beginnt eine achtzehnmonatige Frist, in der die Ermittlungsarbeiten durchzuführen sind und die entsprechende Entscheidung des Rates der CNC zu ergehen hat.
 

Für mehr Information kontaktieren Sie bitte Ángel Aldasoro: [email protected]