Die Einleitung dieses Verfahrens begründete sich durch die Erstattung einer Anzeige vor der Untersuchungskommission des CNC gegen den El Corte Inglés S.A., sowie gegen dessen Beteiligungsgesellschaften.
Die Wettbewerbsaufsichtsbehörde unterrichtet in ihrem Kommuniqué über das Vorliegen von Indizien für ein wettbewerbsbeschränkendes Vorgehen seitens der genannten Unternehmen, die, direkt oder indirekt, den Aufkauf seitens El Corte Inglés, S.A. von TV-Werbezeiten zu Teleshoppingzwecken begründen könnten, was für Wettbewerber eine entsprechende Beschränkung ihrer Möglichkeiten in den Markt einzutreten oder auf diesem zu expandieren bedeuten würde.
Mit der Einleitung des Verfahrens beginnt eine achtzehnmonatige Frist, in der die Ermittlungsarbeiten durchzuführen sind und die entsprechende Entscheidung des Rates der CNC zu ergehen hat.
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