Versicherungsansprüche und staatliche Hilfen nach Waldbränden in Spanien: Welche Ansprüche Betroffene geltend machen können

27.07.2026 - Miguel Torres Mingot

Die seit dem 23. Juli 2026 in verschiedenen Regionen Spaniens aufgetretenen Waldbrände, insbesondere im Westen der Region Madrid sowie in den Provinzen Ávila, Toledo und Castellón, haben erhebliche Sachschäden verursacht und eine deutlich höhere Intensität erreicht als in den Vorjahren.

Miguel Torres Mingot Abogado LL.M. (Goethe-Universität Frankfurt) +34 91 319 96 86

Was ist bei Brandschäden an Immobilien oder deren Inhalt zu tun?

Staatliche Hilfen für Betroffene

Die spanische Regierung hat angekündigt, die von den Bränden betroffenen Gebiete als „von einer zivilen Notlage schwer betroffene Gebiete“ (zonas afectadas gravemente por una emergencia de protección civil) einzustufen. Dies ist die Voraussetzung für die Genehmigung eines außerordentlichen Hilfspakets.

Für die konkreten Einzelheiten dieser Hilfen, die Voraussetzungen für ihre Gewährung und das Antragsverfahren bleibt die Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsvorschriften abzuwarten.

Werden die Schäden vom spanischen Versicherungs-Ausgleichsfonds (Consorcio de Compensación de Seguros) gedeckt?

Grundsätzlich lautet die Antwort: nein.

Waldbrände gelten nach Artikel 1.1a der Verordnung über außergewöhnliche Risiken (Königliches Dekret 300/2004 vom 20. Februar) nicht als außergewöhnliches Risiko. Daher werden die entstandenen Schäden grundsätzlich nicht vom Consorcio de Compensación de Seguros ersetzt, sondern vom jeweiligen privaten Versicherer, bei dem die entsprechende Police abgeschlossen wurde, sofern das Risiko versichert ist.

Deckung durch die Feuerversicherung

Die Feuerversicherung ist in den Artikeln 45 bis 49 des spanischen Versicherungsvertragsgesetzes geregelt und gehört üblicherweise zum Versicherungsschutz von Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sowie zu Mehrgefahrenversicherungen für Unternehmen, Industrie- und Handelsbetriebe oder Beherbergungsbetriebe.

Der Umfang der Entschädigung hängt von den Bedingungen der jeweiligen Police ab. In der Regel sind jedoch folgende Schäden abgedeckt:

  • Das Gebäude (sogenannter „Continente“), einschließlich Nebengebäuden wie Garagen, Lagerhallen oder sonstigen Nebenanlagen. Der Wert wird im Vertrag festgelegt worden sein.
  • Der Hausrat, beziehungsweise bei Unternehmen, die Betriebseinrichtung, Warenbestände und sonstigen Produktionsmittel („Contenido“).
  • Kosten, die durch Löschmaßnahmen oder Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen entstehen.
  • Bei Unternehmensversicherungen werden häufig auch Betriebsunterbrechungsschäden, beziehungsweise entgangene Gewinne, infolge der durch den Brand verursachten Betriebseinstellung, sowie sonstige durch die Police gedeckte Sachschäden ersetzt.

Schadenbewertung

Nach Artikel 38 des spanischen Versicherungsvertragsgesetzes muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer „eine Aufstellung der zum Zeitpunkt des Schadensfalls vorhandenen Gegenstände, der geretteten Gegenstände sowie eine Schätzung des Schadensumfangs“ übermitteln.

Darüber hinaus obliegt es dem Versicherungsnehmer, den Nachweis zu erbringen, dass die beschädigten Gegenstände vor dem Schadenereignis vorhanden waren. Das Gesetz sieht jedoch bestimmte Beweiserleichterungen zugunsten des Versicherungsnehmers vor. Wurden einzelne Vermögensgegenstände in der Police ausdrücklich bewertet, richtet sich die Entschädigung nach dem vereinbarten Wert.

Ebenso wichtig ist die Prüfung, ob die Police eine Entschädigung zum Neuwert oder zum Zeitwert vorsieht. Diese Unterscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigungsleistung haben.

Was passiert bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer?

Sind sich Versicherungsnehmer und Versicherer über die Schadenshöhe nicht einig, sieht das spanische Versicherungsvertragsgesetz ein besonderes Sachverständigenverfahren zur Klärung des Streitfalls vor.

Eine solche Meinungsverschiedenheit berechtigt den Versicherer jedoch nicht dazu, die Zahlung auf unbestimmte Zeit hinauszuzögern. Nach Artikel 18 des Versicherungsvertragsgesetzes ist der Versicherer verpflichtet, innerhalb von höchstens 40 Tagen nach Schadensmeldung mindestens den Betrag zu zahlen, der nach dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhalt unstreitig geschuldet ist.

Der Versicherer darf diese Mindestzahlung daher nicht von der Zustimmung des Versicherungsnehmers zur Schadensbewertung abhängig machen.

Schnelles Handeln ist entscheidend

Um die Regulierung und Auszahlung der Entschädigung zu beschleunigen, sollte der Schaden so früh wie möglich gemeldet werden. Zudem empfiehlt es sich, dem Versicherer eine Liste der beschädigten Gegenstände zu übermitteln, möglichst mit einer Schätzung ihres Wertes ergänzt, sowie sämtliche verfügbaren Nachweise.

Vereinbarkeit staatlicher Hilfen und Versicherungsleistungen

Abschließend sei daran erinnert, dass staatliche Hilfen grundsäztlich mit Leistungen aus privaten Versicherungsverträgen vereinbar sind.

Dies ergibt sich aus dem spanischen Gesetz 17/2015 vom 9. Juli über das Nationale Zivilschutzsystem. Allerdings darf die Summe aus öffentlichen Hilfen und privaten Versicherungsleistungen den tatsächlich entstandenen Gesamtschaden in keinem Fall übersteigen.

Praktische Empfehlungen für Betroffene

Neben einer möglichst schnellen Schadensmeldung an den Versicherer empfiehlt es sich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Bearbeitung des Schadensfalls zu erleichtern und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

So sollte der Zustand der betroffenen Immobilie oder des Betriebs durch Fotos und Videos dokumentiert werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, ein Verzeichnis der beschädigten Gegenstände anzulegen und sämtliche Unterlagen aufzubewahren, die deren Existenz und Wert belegen können, wie etwa Rechnungen, Kostenvoranschläge, Eigentumsurkunden, vor dem Brand aufgenommene Fotos oder andere Beweismittel.

Sofern keine Sicherheitsgründe oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen, sollten beschädigte Gegenstände oder deren Überreste nicht beseitigt oder entsorgt werden, bevor sie vom Sachverständigen des Versicherers besichtigt wurden. Ihre Aufbewahrung kann für die korrekte Schadensbewertung von Bedeutung sein.

Das spanische Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet Versicherungsnehmer zudem, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen eines Schadensfalls zu begrenzen. Soweit es die Umstände zulassen und keine Gefahr für Personen entsteht, sollten daher angemessene Schritte zur Schadensminderung unternommen werden.

Wer staatliche Hilfen beantragt, sollte außerdem sämtliche Unterlagen über die entstandenen Schäden und die erhaltenen Versicherungsleistungen sorgfältig aufbewahren, da die zuständigen Behörden diese im Rahmen des Verwaltungsverfahrens anfordern können.