Arbeitsfrühstück zur neuen “Europäischen Erbrechtsverordnung”

28.04.2015 - Barcelona

Neue Europäische Erbrechtsverordnung führt zu grundlegenden Veränderungen bei internationalen Erbfällen

Anlässlich der am 17. August 2015 in Kraft tretenden “EU-Verordnung (UE) 650/2012 des EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND RATES über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses”, veranstaltet der Bereich Erbrecht der Kanzlei Monereo Meyer Marinel-lo Abogados ein Arbeitsfrühstück, bei dem diese neue einschneidende EU-Verordnung, welche alle Ausländer mit Wohnsitz in Spanien (oder einem andern EU-Mitgliedstaat) betrifft, erläutern werden soll.

Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Verordnung wird das anwendbare Erbrecht nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers bestimmt, was grundlegend von den derzeit in vielen Ländern gültigen Regelungen abweicht, welche sich beispielsweise bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts nach der Nationalität des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens richten.

Datum: Dienstag, 28. April  2015

Uhrzeit: 9.30 – ca. 11.00 Uhr

OrtMonereo Meyer Marinel-lo Abogados / Paseo de Gracia n. 98 – 3ª planta / 08008 Barcelona

Referent:   

  • Nils Döhler – Abogado & Rechtsanwalt, LL.M. Verantwortlich für den Bereich Immobilien- sowie Erbrecht im Büro Barcelona der Kanzlei  Monereo Meyer Marinel-lo Abogados

 

Anmeldung bitte telefonisch unter 93 487 58 94 (Frau Kristina Krentzien), per Fax: 93 487 38 44 oder per E-Mail [email protected]

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt.