Anna Martí berät im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und bei Fragen zur internationalen Mobilität von Arbeitskräften.

Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer von Madrid (ICAM).

Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universidad de Valencia. Sie hat ferner einen Master in Anwaltschaft der Universidad Complutense in Madrid und einen Master in Arbeitsrechtlicher Beratung des Centro de Estudios Financieros (CEF).

Anna Martí spricht Spanisch, Englisch, Französisch und Katalanisch.