Der Ausbruch des Vulkans Cumbre Vieja auf La Palma und seine rechtlichen Implikationen für betroffene Eigentümer und Banken

Veröffentlicht am 18.10.2021

Der Vulkanausbruch auf der kleinen Kanareninsel La Palma am 19. September 2021 hat bislang verheerende Spuren auf Grund und Boden hinterlassen. Vor diesem Hintergrund stellen sich auch Fragen zu den rechtlichen Auswirkungen für betroffene Eigentümer und Banken.

Veränderte und neue rechtliche sowie städtebauliche Verhältnisse

Zunächst ist festzuhalten, dass die Lavamassen eine Vielzahl von Häusern unter sich begraben haben. Eine nicht unerhebliche Zahl an (Privat-)Eigentum an Grund und Boden ist nunmehr verschwunden. Die spanische Zentralregierung hat in diesem Zusammenhang das königliche Dekret 820/2021 vom 28. September auf den Weg gebracht. Mit den neuen Vorschriften sollen öffentliche Gelder zugunsten Betroffener bereitgestellt werden, die im Zuge des Vulkanausbruchs den Verlust oder eine erhebliche Beschädigung ihres Eigentums erlitten haben. Diese Gelder dienen der Erwerbsfinanzierung von mehr als 100 Wohnungen im öffentlichen oder privaten Eigentum.

Ferner wurde das königliche Gesetzesdekret 20/2021 vom 5. Oktober verabschiedet. Es bezweckt mit einem Gesamtpaket in Höhe von 206 Mio. Euro sofortige Unterstützungsmaßnahmen für Reparaturen der entstandenen Schäden. Zudem soll der Wiederaufbau der Insel in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher gefördert werden.

Weitere rechtliche Fragen stellen sich auch im Zusammenhang mit hypothekarisch belasteten Grundstücken auf La Palma, die nunmehr von den ausströmenden Lavamassen begraben wurden. So lässt sich vertreten, dass Hypotheken, die als dingliche Sicherheit dienen, in offener Weise ihren Wert verloren haben, anteilsmäßig zu dem erfolgten Wertverlust der jeweiligen Immobilien. Im Lichte dieses Umstands können die Vorschriften des spanischen Hypothekengesetzes von 1946 herangezogen werden: Tritt ein Schadensfall nach der Bestellung der Hypothek auf, so kann den betroffenen Eigentümern Schadensersatz gewährt werden. Möglich erscheint auch ein Anspruch auf Entschädigungszahlung, wenn nun Enteignungen aufgrund des öffentlichen Interesses erfolgen. Zudem kann auch an die Erstattung der Grundsteuer für das Jahr 2021 gedacht werden.

Fazit

 Betroffene Eigentümer sind angehalten, ihre Rechte gegenüber den zuständigen Stellen geltend zu machen und erlittene Verluste aktiv nachzuweisen. Beweisanforderungen werden jedoch durch die Hilfspakete herabgesetzt.

Den vollständigen Beitrag zu allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit betroffenen Grundstücken auf La Palma finden Sie hier: Vulkanausbruch Cumbre Vieja, La Palma: Rechtliche Folgen (cbbl-lawyers.de)