Immobilienfinanzierung in Spanien: Banken erneut auf dem Prüfstand
Begleitet von einem großen Medienrummel lässt der Dritte Senat des Obersten Spanischen Gerichtshof in Madrid am 6. November 2018 in einem knappen Informationsschreiben verlauten: die Kosten der Stempelsteuer (Impuesto de Actos Jurídicos Documentados) trägt der Darlehensnehmer (prestatario) eines hypothekarisch gesicherten Darlehens. Eine aufsehenerregende Entscheidung mit erheblichem sozialem „Sprengstoff“.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 07.11.2018 von Steven Rudmann in der Rubrik Immobilienfinanzierung