Erste gerichtliche Verurteilung der Stadtverwaltung von Madrid zur Rückzahlung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer
Die Steuer über den Wertzuwachs städtischen Grundes (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana) im Folgenden wie im Volksmund auch „plusvalía“ genannt, ist eine gemeindliche Steuer, die die Übertragung von Immobilien regelt, sei es durch Vorgänge „mortis causa“ oder „inter vivos“.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 27.10.2017 von Comunicación in der Rubrik Immobilien & Steuern