
Das Pfandrecht als Sicherungsmittel bei der Finanzierung spanischer Gewerbeimmobilien
Neben der Hypothek als dem wichtigsten dinglichen Sicherungsmittel im Rahmen einer Immobilienfinanzierung unter spanischem Recht besteht die Möglichkeit der Bestellung verschiedener Pfandrechte im Hinblick auf mit dem Immobilienbesitz verbundene Rechte und Güter, die die Sicherungswirkung der Hypothek abrunden und vervollständigen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 10.07.2015 von Janis Amort in der Rubrik Immobilienfinanzierung