Möglichkeit der Aufhebung einer Nachbesicherung (Hypothek) in Spanien bei Benachteiligung der Konkursmasse
Der Oberste Gerichtshof für Zivilsachen in Spanien („Tribunal Supremo“) hat in seiner Entscheidung vom 26. März 2015, Nr. 143/2015, die Möglichkeit der Aufhebung einer Hypothek im spanischen Konkursverfahren geprüft, die als Nachbesicherung für eine bereits bestehende Kreditlinie innerhalb von 2 Jahren vor dem Konkurseintritt bestellt wurde.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 24.07.2015 von Comunicación in der Rubrik Immobilienfinanzierung