Spanien: Aussetzung grundbuchrechtlicher Ausschlussfristen wegen Coronavirus Krise
Die spanische Regierung hat mit dem Erlass des königlichen Gesetzesdekrets 8/2020 vom 17. März 2020 auf die COVID-19-Pandemie reagiert und ein umfassendes Paket außerordentlicher Maßnahmen verabschiedet, um die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Pandemie im Königreich abzuschwächen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 20.03.2020 von Steven Rudmann in der Rubrik Hypothekenrecht