Die Grundschuld in Spanien

Veröffentlicht am 14.04.2020

Eine Grundschuld in der Form, wie sie etwa das deutsche Recht kennt, ist der spanischen Rechtsordnung nicht bekannt. Diese kennt nur die Hypothek als akzessorisches Grundpfandrecht.

Stefan Meyer Abogado & Rechtsanwalt +34 91 319 96 86

Hypothek in Spanien

Eine Grundschuld kann in Spanien nicht als Sicherungsmittel zur Absicherung von Darlehensforderungen bzw. zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs, eingesetzt werden. Das spanische Recht regelt in seinem Hypothekengesetz allein das Rechtsinstitut der Hypothek.

Höchstbetragshypothek in Spanien

Das spanische Recht sieht jedoch in den Artikeln 153 und 153 bis des Hypothekengesetzes eine sogenannte Höchstbetragshypothek (hipoteca de máximo) zur Absicherung von Kontokorrentkrediten vor. Die spanische Höchstbetragshypothek ist daneben ausdrücklich zur Absicherung verschiedener unabhängiger, selbst zukünftiger Forderungen erlaubt, die zwischen denselben Parteien bestehen, vorausgesetzt der Darlehensgeber ist ein Kreditinstitut bzw. die öffentliche Verwaltung im Falle sozialversicherungsrechtlicher oder steuerlicher Verpflichtungen.

Weitere Informationen zur Finanzierung eines Immobilienkaufes in Spanien, zum spanischen Hypothekenrecht sowie zum Wohnimmobilienkreditgesetz:

https://mmmm.es/en/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/spanien-finanzierung-immobilienkauf-grundschuld-hypothek/

https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/spanischer-gesetzgeber-verabschiedet-neues-gesetz-immobilienkredite/

https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/spanien-immobilienrecht/immobilienfinanzierung-spanien-die-neue-regelung-der-vorfaelligkeit/