Die spanische Wertzuwachssteuer fällt beim Verkauf ohne Gewinn nicht an

Stets kommt bei Immobilien-Verkäufen durch steuerlich in Spanien Nichtresidente die Frage nach den Steuerpflichten des Verkäufers auf. Hierzu gehört regelmäßig auch die lokale Wertzuwachssteuer, im allgemeinen Sprachgebrauch auch „plusvalía municipal“ genannt – vollständiger Name: Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU), nicht zu verwechseln mit der Gewinnbesteuerung in Spanien. Wegen dem allgemeinen Verfall der Immobilienpreise während der Krisenjahre, häufen sich zuletzt die Beschwerden derjenigen Verkäufer, die zu einem Preis unter dem damaligen Anschaffungswert verkaufen müssen und dennoch seitens der Gemeinden zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer in Spanien aufgefordert werden. In letzter Zeit verdichtet sich hier die Rechtsprechung dahingehend, dass keine Verpflichtung zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer bei Verkäufen ohne Gewinn besteht.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 09.12.2015 von Comunicación in der Rubrik Immobilien & Steuern

Neuer Index für die Anpassung spanischer Wohnraummieten

Fast zwei Jahre nach der Mietrechtsreform von 2013 hat der spanische Gesetzgeber nun erneut durch das Gesetz 2/2015 (Gesetz zur Desindexierung der spanischen Wirtschaft) Veränderungen im Mietrecht vorgenommen. Konkret betroffen von der Reform ist die Vorschrift zur Anpassung der Wohnraummieten; Art. 18 des Gesetzes über städtische Mietverhältnisse („Ley 29/1994, de 24 de noviembre, de Arrendamientos […]

Dieser Beitrag wurde erstellt am 01.10.2015 von Comunicación in der Rubrik Wohnraummiete

Neue Möglichkeiten zum Immobilienerwerb in Katalonien

Mit dem Gesetz 19/2015 vom 29. Juli 2015 hat der katalanische Gesetzgeber zwei neue Alternativen zum Eigentumserwerb an Immobilen in das 5. Buch des katalanischen Zivilgesetzbuchs eingeführt. Durch das neue Gesetz werden mit den Rechtsfiguren des zeitlich beschränkten Eigentums („propiedad temporal“) sowie des geteiltes Eigentums („propiedad compartida“) zwei bisher in Spanien nicht geregelte Möglichkeiten zum Eigentumserwerb erstmals gesetzlich normiert.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 15.09.2015 von Comunicación in der Rubrik Immobilienkauf

Möglichkeit der Aufhebung einer Nachbesicherung (Hypothek) in Spanien bei Benachteiligung der Konkursmasse

Der Oberste Gerichtshof für Zivilsachen in Spanien („Tribunal Supremo“) hat in seiner Entscheidung vom 26. März 2015, Nr. 143/2015, die Möglichkeit der Aufhebung einer Hypothek im spanischen Konkursverfahren geprüft, die als Nachbesicherung für eine bereits bestehende Kreditlinie innerhalb von 2 Jahren vor dem Konkurseintritt bestellt wurde.

Dieser Beitrag wurde erstellt am 24.07.2015 von Comunicación in der Rubrik Immobilienfinanzierung