
Die spanische Wertzuwachssteuer fällt beim Verkauf ohne Gewinn nicht an
Stets kommt bei Immobilien-Verkäufen durch steuerlich in Spanien Nichtresidente die Frage nach den Steuerpflichten des Verkäufers auf. Hierzu gehört regelmäßig auch die lokale Wertzuwachssteuer, im allgemeinen Sprachgebrauch auch „plusvalía municipal“ genannt – vollständiger Name: Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU), nicht zu verwechseln mit der Gewinnbesteuerung in Spanien. Wegen dem allgemeinen Verfall der Immobilienpreise während der Krisenjahre, häufen sich zuletzt die Beschwerden derjenigen Verkäufer, die zu einem Preis unter dem damaligen Anschaffungswert verkaufen müssen und dennoch seitens der Gemeinden zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer in Spanien aufgefordert werden. In letzter Zeit verdichtet sich hier die Rechtsprechung dahingehend, dass keine Verpflichtung zur Zahlung der lokalen Wertzuwachssteuer bei Verkäufen ohne Gewinn besteht.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 09.12.2015 von Comunicación in der Rubrik Immobilien & Steuern