Die Entscheidung über die Veräußerung wesentlicher Bestandteile des Gesellschaftsvermögens obliegt der Hauptversammlung
Über eine Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte einer Gesellschaft, also gerade auch von Immobiliarvermögen, muss nach neuer gesetzlicher Regelung die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung entscheiden.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 07.04.2015 von Janis Amort in der Rubrik Immobilienkauf