
Der spanische „Tribunal Supremo“ (Oberster Zivilgerichtshof) wendet zum ersten Mal die „clausula rebus sic stantibus“ auf einen Gewerbemietvertrag an
Der spanische „Tribunal Supremo“, im folgenden TS, hat durch Urteil vom 15.10.2014 unter dem Aktenzeichen 591/2014 entschieden, dass die im Rahmen eines spanischen Gewerbemietvertrages vereinbarte Miete bei einer groben Veränderung der wesentlichen wirtschaftlichen Umstände gemäß dem Rechtsinstitut „clausula rebus sic stantibus“ (ähnlich: Wegfall der Geschäftsgrundlage) auf diese veränderten Umstände angepasst werden kann.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 31.12.2014 von Stefan Meyer in der Rubrik Mietrecht