
Bankenhaftung für fehlende Garantien des Bauträgers beim spanischen Wohnungsbau
Das Landgericht Burgos („Audiencia Provincial de Burgos“) hat in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2014, unter anderem, zwei spanische Banken, die Bauträger finanziert hatten, gesamtschuldnerisch verurteilt, weil sie vom Bauträger nicht den Nachweis über den Abschluss der gesetzlich geforderten Bankbürgschaft zur Absicherung der seitens der Käufer auf die die im Bau befindlichen Immobilien getätigten Anzahlungen, gefordert hatten.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 25.04.2014 von Stefan Meyer in der Rubrik Baurecht