Spanien: Ab sofort Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger beim Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 500.000 €
Dieser Beitrag wurde erstellt am 08.11.2013 von Comunicación
Am 29. September 2013 ist das neue spanische Gesetz zur Unterstützung von Unternehmensgründern (kurz: Ley de emprendedores) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält vielfältige Anreize u.a. auch die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen bei Immobilieninvestitionen, die ein bestimmtes Volumen erreichen. Hiernach haben nun – ab sofort – Ausländer auch aus Nicht-EU-Staaten Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung […]