Die vertragliche Abwälzung der Wertzuwachssteuer auf den Käufer beim Wohnungskauf ist unwirksam
Bei der sog. Wertzuwachssteuer („Impuesto sobre el Incremento del Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana, kurz “IIVTNU”) handelt es sich um eine lokale Steuer, die den über die Jahre generierten Wertzuwachs einer Immobilie besteuert, welcher sich bei der Übertragung derselben, z.B. mittels Verkauf, manifestiert. Der Steuerpflichtige dieser Steuerart beim Verkauf einer Immobilie ist gemäß Art. 106 des sog. Gesetzes zur Regelung der lokalen Steuerbehörden („Ley Reguladora de las Haciendas Locales“) der Verkäufer.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 11.04.2013 von Comunicación in der Rubrik Immobiliensteuerrecht