Aufenthaltsgenehmigung beim Immobilienkauf durch Ausländer
Am vergangen Freitag, den 24. Mai 2013, hat der spanische Ministerrat beschlossen, Ausländern, die in Spanien eine Immobilie zum Preis von wenigstens 500.000 € erwerben, unmittelbar eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 15.05.2013 von Stefan Meyer in der Rubrik Recht des Immobilienkaufs