Arbeitsrecht Spanien: Regierung gibt grünes Licht für das Praktikantenstatut

Veröffentlicht am 13.11.2025

Am 4. November 2025 stimmte der spanische Ministerrat auf Vorschlag des Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft dem Gesetzesentwurf des sog. „Statuts für Personen in praktischer, jedoch nicht beruflicher Ausbildung“ (estatuto de personas en formación práctica no laboral) bzw. kurz „Praktikantenstatut“ zu. Der Gesetzesentwurf entstand aus Verhandlungen mit den größten spanischen Gewerkschaften (CCOO und UGT) und soll Chancengleichheit gewährleisten und gleichzeitig verhindern, dass die Beschäftigung dieser Personen in Unternehmen zum Einsatz von Scheinpraktikanten führt und die Beschäftigungslage insgesamt verschlechtert.

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Der Entwurf des „Praktikantenstatuts“ soll Ausbildungs- und Arbeitstätigkeiten voneinander abgrenzen und eine verbindliche Regelung für Personen einführen, die Praktika in Unternehmen, Institutionen, öffentlichen oder privaten Körperschaften absolvieren. Diese Maßnahme geht auf die zweite Zusatzbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 32/2021 vom 28. Dezember über Sofortmaßnahmen zur Reform der Beschäftigung, Gewährleistung der Beschäftigungsstabilität und Umgestaltung des Arbeitsmarktes (Real Decreto-ley 32/2021, de 28 de diciembre, de medidas urgentes para la reforma laboral, la garantía de la estabilidad en el empleo y la transformación del mercado de trabajo) zurück.

Mit dem neuen Gesetz soll laut Pressemitteilung des spanischen Arbeitsministeriums, festgelegt werden, dass Praktika an einen individuellen Pflichtplan gebunden sein müssen, der sich nach der konkreten Ausbildung der betroffenen Person richtet. Voraussetzung soll auch werden, dass die Tätigkeit des Unternehmens in direktem Zusammenhang mit den Ausbildungsinhalten steht. Ferner soll das künftige Gesetz auch ausdrücklich ein Verbot vorsehen, dass Personen in Ausbildung festangestellte Arbeitnehmer ersetzen.

Personen in Ausbildung sollen Zugang zu den Dienstleistungen am Arbeitsplatz bekommen, Anspruch auf Ruhezeiten haben, einen Ausgleich für ihnen entstandene Kosten beziehen können und vor Gewalt und Belästigung geschützt werden. Unternehmen dürfen maximal einen Praktikanten je fünf Mitarbeiter (20% der Belegschaft) einstellen. Ferner muss die Ausbildung muss durch einen Betreuer begleitet werden, der maximal fünf Personen in Ausbildung gleichzeitig beaufsichtigen darf.

Das Gesetzesvorhaben will ferner die Rolle der spanischen Arbeits- und Sozialversicherungsaufsicht (ITSS) stärken, die auf die Praktikumsunterlagen zugreifen und spezifische Maßnahmen in diesem Bereich ergreifen können soll. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Aufsichtskommission vorgesehen, die für die ordnungsgemäße Anwendung des Praktikantenstatuts in Unternehmen Sorge tragen soll.

Wenngleich das zukünftige Gesetz als bedeutender Fortschritt erscheinen mag, darf nicht vergessen werden, dass es sich noch um einen Entwurf handelt, der noch den Weg durch die Kammern des spanischen Parlaments beschreiten muss, und das im Lichte der aktuellen politischen Zersplitterung Spaniens. Es kann daher sein, dass das Praktikantenstatut schließlich nur mit Änderungen erlassen wird oder es gar nicht bis zur Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger (BOE) schafft, wie der erst kürzlich gescheiterte Gesetzesentwurf zur 37,5-Stunden-Woche deutlich zeigt.