Kurzarbeit – Gesprächsthema Nr.1 in Spanien

Veröffentlicht am 29.06.2021

Nun zum fünften Mal verlängert wurde die Kurzarbeit (ERTE) aufgrund von höherer Gewalt im Zusammenhang mit COVID-19 und die Kurzarbeit aufgrund von Beeinträchtigung oder Einschränkung der Geschäftstätigkeit infolge der Pandemie.

Kurzarbeit ist das Gesprächsthema Nr. 1 in Spanien? In der Tat. Vielleicht sogar eins der aktuellen Themen des Arbeitsrechts, das Unternehmen Kopfzerbrechen bereitet und so immer wieder auf der Agenda landet. Vor der Pandemie war diese gesetzliche Maßnahme beinahe unbekannt, nun dominiert sie den öffentlichen Dialog.

Und das nicht ohne Grund. Die Kurzarbeit (ERTE) aufgrund von höherer Gewalt im Zusammenhang mit COVID-19 und die Kurzarbeit aufgrund von Beeinträchtigung oder Einschränkung der Geschäftstätigkeit infolge der Pandemie wurden nun zum fünften Mal verlängert.

Kernpunkte des neuen königlichen Gesetzesdekretes zur Regelung der Kurzarbeit in Spanien

Das sind die Kernpunkte der nun beschlossenen Verlängerung:

1. Automatische Verlängerung der Kurzarbeit aufgrund von höherer Gewalt durch Ursachen im Zusammenhang mit COVID-19 und der Kurzarbeit aufgrund von Beeinträchtigung oder Einschränkung der Geschäftstätigkeit infolge der Pandemie bis zum 30. September 2021.

2. Befreiung und Reduktion der Arbeitgeberbeiträge zur spanischen Sozialversicherung:

  1. Kurzarbeit aufgrund von Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit infolge der Pandemie
    1. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
      1. Vollständige Befreiung für Juni bis September 2021
    2. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
      1. 90%ige Reduktion für Juni bis September 2021
  2. Kurzarbeit aufgrund von Einschränkung der Geschäftstätigkeit infolge der Pandemie
        1. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
          1. 85%ige Reduktion für Juni und Juli 2021
          2. 75%ige Reduktion für August und September 2021
        2. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
          1. 75%ige Reduktion für Juni und Juli 2021
          2. 65%ige Reduktion für August und September 2021
  3. Unternehmen in besonders von Kurzarbeit betroffenen Branchen mit einer geringen Erholung der wirtschaftlichen Aktivitäten
            1. Unternehmen, deren Kurzarbeiter zum 1. Juni 2021 ihre Arbeit wieder aufgenommen haben
              1. 95%ige Reduktion für Juni bis September 2021 (weniger als 50 Mitarbeiter)
              2. 85%ige Reduktion für Juni bis September 2021 (ab 50 Mitarbeiter)
            2. Unternehmen, deren Mitarbeiter weiterhin in Kurzarbeit sind
              1. 85%ige Reduktion für Juni bis August 2021 und 70%ige Reduktion für September 2021 (weniger als 50 Mitarbeiter)
              2. 75%ige Reduktion für Juni bis August 2021 und 60%ige Reduktion für September 2021 (ab 50 Mitarbeiter)

3. Aus der Liste der Wirtschaftszweige (CNAE) von besonders von Kurzarbeit betroffenen Branchen mit einer geringen Erholung der wirtschaftlichen Aktivitäten werden fünf Branchen gestrichen, drei neue kommen hinzu.

4. Es besteht weiterhin die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens für Unternehmen, die aufgrund von Beeinträchtigung oder Einschränkung bereits Kurzarbeit angemeldet haben und in die andere Modalität wechseln möchten. Für neue Kurzarbeitsanträge gelten die gleichen Bearbeitungsbedingungen wie bisher.

5. Bis zum 30. September besteht weiterhin das Verbot zur Vornahme von Kündigungen aufgrund von höherer Gewalt oder aus betriebsbedingten Gründen im Zusammenhang mit COVID-19.

6. Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, die Arbeitsplätze für sechs Monate nach Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten.

7. Die Einschränkung der Ausschüttung von Dividenden und steuerlicher Transparenz, Überstunden, Outsourcing und der Aussetzung von befristeten Verträgen bleiben ebenfalls bestehen.

8. Ebenfalls bis zum 30. September 2021 verlängert wird der „Plan MECUIDA”, der die Möglichkeit der Anpassung und/oder Verkürzung der Arbeitszeit bei außerordentlichen Umständen im Zusammenhang mit notwendigen Handlungen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus vorsieht.

Das bringt die Verlängerung der Kurzarbeit also mit sich. Gerade als wir dachten, dass wir sie endlich los wären, kommt sie unversehens durch das königliche Gesetzesdekret zurück. Ebenso wie die Pandemie, die sie bekannt machte, wird die Kurzarbeit uns wohl noch einige Monate begleiten, zunächst bis zum 30. September 2021.