Doppelbesteuerungsabkommen trotz Steuerparadies – Einkommensteuer für Nichtresidenten
Das spanische Oberlandesgericht (audiencia nacional) in Madrid war jüngst mit der Frage beschäftigt, ob die Vorteile, die ein Doppelbesteuerungsabkommen gewöhnlich in Bezug auf die Einkommensteuer mit sich bringt, auch dann Anwendung finden, wenn juristische Personen mit Sitz in einem der sogenannten Steuerparadiese involviert sind, insbesondere wenn diese indirekt – über eine Gesellschaft – an einer Immobilie in Spanien beteiligt sind.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 19.11.2013 von Daniel Cano in der Rubrik Immobiliensteuerrecht