Balearen: Die vermeintliche Zwangsenteignung von Wohnungseigentum
Das Recht auf eine würdige und angemessene Wohnung ist als Grundrecht und Leitlinie der spanischen Wirtschafts- und Sozialpolitik ausdrücklich in Artikel 47 der spanischen Verfassung verankert. Ein Grundsatz, der sich bezüglich der Balearen in den Artikeln 12.3 und 22 des Autonomiestatuts der Balearischen Inseln wiederfindet. Die Schaffung der notwendigen Grundlagen zur Sicherstellung der tatsächlichen Wirksamkeit dieses Rechtes obliegt hierbei der öffentlichen Verwaltung im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten.
Dieser Beitrag wurde erstellt am 20.04.2021 von Antònia Galmés Llull in der Rubrik Markt