Deutsch-spanische Anwaltskanzlei - Monereo Meyer Abogados
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Luftverkehrsrecht

Luftverkehrsrecht in Spanien

Aufgrund der internationalen Ausrichtung der Fluglinien und anderer im Luftverkehr tätiger Unternehmen ist das Luftverkehrsrecht ein Rechtsgebiet mit sehr starkem internationalem Bezug. Dies wird unter anderem dadurch ersichtlich, dass der Sektor der Luftfahrt durch bilaterale und internationale Abkommen, wie beispielsweise das Chicagoer Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt von 1944, das Montrealer Übereinkommen von 1999, durch Verordnungen der EU oder auch durch Normen von internationalen Organisationen wie ICAO oder IATA reguliert wird. Für eine umfassende und zielgerichtete rechtliche Beratung von im Bereich der Luftfahrt tätiger Unternehmen sind also neben der Kenntnis von einschlägigen nationalen Normen auch die Kenntnis von internationalen Regulierungen sowie ein Gespür für die Eigenarten des Sektors und die wirtschaftlichen Interessen der Mandanten unabdingbar.

Beratung im Tagesgeschäft

Unsere Abteilung für Luftverkehrsrecht berät kommerzielle Fluglinien und andere Unternehmen in ihrem „Day-to-Day Business“ im Bereich Luftfahrt, sowohl im Bereich der kommerziellen Passagier- als auch der Frachtbeförderung, und ist somit ständig mit den Besonderheiten des internationalen Luftverkehrs befasst. Dies ermöglicht uns eine rechtliche Beratung anzubieten, welche auch die operativen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten berücksichtigt.

Hierzu gehört auch die Gestaltung und Prüfung von typischen Verträgen des Sektors, wie Wet und Dry Lease Agreements, Codeshare Agreements und weiterer für die Operation unabdingbarer Verträge.

Rechtliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Luftfahrzeugen

Bei dem Kauf oder Verkauf von Luftfahrzeugen sind spezifische nationale und internationale Vorschriften, sowie Besonderheiten in der Praxis zu beachten. Bei der Abwicklung der Transaktionen spielen neben der Gestaltung des Kaufvertrages und sonstiger Vereinbarungen, welche selbstverständlich eine zentrale Bedeutung haben, auch andere Faktoren wie u. a. die technische Seite, die Eintragung des Luftfahrzeugs und eventuelle Belastungen in den nationalen und internationalen Registern und deren Löschung, der Zeitpunkt und Ort der Übertragung und Zahlung, , eine wichtige Rolle. Neben der reinen rechtlichen Beratung stehen wir unseren Mandanten, sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, bei der Koordinierung und Abwicklung zur Seite, in enger Zusammenarbeit mit unserer Steuerrechtsabteilung und anderen Beteiligten wie Escrow Agenten.

Fluggenehmigungen, Verkehrsrechte und Zulassungen

Wir beraten und unterstützen kommerzielle Passagier- und Frachtfluglinien und Private Jet Companies z. B. bei der Erlangung von Fluggenehmigungen, Zulassungen, Eintragung von Luftfahrzeugen, etc. vor nationalen und europäischen Luftfahrtbehörden wie AESA, LBA, CAA, EASA. Dies beinhaltet sämtliche notwendige Genehmigungen, von dem generellen Operating Permit bis zu spezifischen Genehmigungen, etwa im Bereich Dangerous Goods.

Auch nach Erhalt der notwendigen Genehmigungen und dem Beginn der Operation nach Spanien bzw. in die EU sind wir weiterhin begleitend für unsere Mandanten tätig, um diese hinsichtlich der Erfüllung sämtlicher rechtlicher Erfordernisse zu beraten.

Gerichtsverfahren im Bereich Luftverkehrsrecht

In enger Zusammenarbeit mit unserer Prozessabteilung vertreten wir unsere Mandanten, unter anderem Fluglinien und Versicherer, in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen sowie Schlichtungsverfahren (ADR) sowohl in Rechtsstreitigkeiten über Reklamationen von Passagieren basierend auf der Verordnung (EG) 261/2004 oder auf dem Montrealer Übereinkommen, als auch in komplizierten Rechtsstreitigkeiten im Frachtbereich.

Ordnungswidrigkeitenverfahren und Inspektionen

Gerade in Spanien ist die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Fluglinien leider keine Seltenheit. Häufige Problempunkte sind unter anderem potentielle Verstöße gegen Fluggastrechte, Nichteinhaltung der Start- oder Landeprozeduren oder Beförderung von Fluggästen ohne gültige Reisedokumente.

Wir vertreten und verteidigen unsere Mandanten sowohl in verwaltungsrechtlichen Verfahren als auch vor den zuständigen Verwaltungsgerichten.

Broschüre herunterladen.

Sie haben Beratungsbedarf in Spanien oder möchten durch einen deutschsprachigen Anwalt unterstützt werden? Wir unterstützen Sie gerne, sprechen Sie uns an! Entweder telefonisch unter +34 91 319 96 86 oder per E-Mail an [email protected].

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