Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in Spanien
Jedes Unternehmen, das um ein Mindestmaß an Exklusivität bemüht ist, stützt sich auf gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, diese Rechte, die sich im Normalfall auf Produkte oder Dienstleistungen beziehen, zu schützen, aufrechtzuerhalten und im Konfliktfall geltend zu machen. Egal ob Erfinder oder Geschäftsleute – unsere nationale und internationale Mandantschaft, die von Existenzgründern bis hin zu multinationalen Konzernen in den verschiedensten Wirtschaftsbranchen reicht, setzt auf unsere umfassende und maßgeschneiderte Beratung zu Anmeldung, Eintragungsverfahren, Verwaltung und Durchsetzung von immateriellen Vermögenswerten wie Warenzeichen, Erfindungen, Geschmacksmustern, Domain-Namen und anderen Schutzrechten.
Warum Patente, Marken und Geschmacksmuster eintragen?
Die Eintragung eines Schutzrechtes gibt seinem Inhaber - und gegebenenfalls dem eingetragenen Lizenznehmer - das alleinige Recht, seine eingetragene Erfindung oder Marke gewerblich zu nutzen und andere daran zu hindern, dies ohne seine vorherige Zustimmung zu tun. Somit verringert eine Eintragung die Unsicherheit am Markt, die Risiken und den Wettbewerb durch Nachahmer und demzufolge den daraus resultierenden finanziellen Verlust für den Inhaber.
Die Eintragung ist also der Schlüssel zum Erfolg, wenn man eine gute Marktposition konsolidieren möchte, und schafft einen Wettbewerbsvorteil, da häufig dank eines angemessenen territorialen Schutzes neue Märkte erschlossen werden können. In jedem Fall trägt sie dazu bei, die Kosten zu decken und eine höhere Rendite für FuEuI-Investitionen zu erzielen.
Im Falle von Patenten, deren Erteilung von ihrer Neuheit und ihrem Erfindungsgehalt im Vergleich zum "Stand der Technik" abhängt – ein Punkt, den unser Team stets vor der Anmeldung für Sie prüft – erleichtert die Eintragung das Aushandeln von Cross-Licensing-Vereinbarungen zur Nutzung von Technologien im Eigentum Dritter. Darüber hinaus kann das Eigentum bzw. die Lizenz eines Patents Ihre Chancen zur Kapitalbeschaffung für die Markteinführung eines Produkts deutlich verbessern. Denn die Eintragung von Patenten stärkt das Prestige Ihres Unternehmens auf dem Markt, so dass sich Firmen in der Werbung häufig auf ihre Patente berufen, um ein Image von Innovation und Einmaligkeit zu vermitteln.
Schutz und Gewährleistung der Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum
Das Spektrum von Dienstleistungen, das unsere Kanzlei anbietet, umfasst u.a. die Bestandsaufnahme der immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens, eine Vorab-Prüfung der geplanten Nutzung der Rechte (Freedom-to-Operate-Analyse), den gesamten Eintragungsprozess neuer Rechte bei den zuständigen spanischen, europäischen und internationalen Registerbehörden sowie die Überwachung der daraus resultierenden Schutzrechte. Darüber hinaus kümmern wir uns natürlich auch um die Beratung und Vertretung bei Verhandlungen in Streitfällen und vertreten Sie bei Widersprüchen und Beschwerden.
Dank der Zusammenarbeit mit einem multidisziplinären und erfahrenen Team von Fachleuten, zu denen sowohl spanische Patentanwälte (API) als auch europäische Patentanwälte (EPA) gehören, können wir unseren Mandanten unter Berücksichtigung der höchsten Qualitäts- und Effizienzstandards eine maßgeschneiderte Beratung anbieten, sowohl in den Bereichen Maschinenbau und Elektrotechnik, Telekommunikation und Software, als auch für Medizintechnik, Architektur, Energie und Umwelt, Chemie und Biotechnologie sowie Physik und Nanotechnologie.
Zu unseren Dienstleistungen zum Schutz von Technologien oder Marken, mit denen sich Unternehmen, Innovationsträger und Erfinder von der Konkurrenz abgrenzen möchten, zählen u. a.:
- Berichte zur Patentierbarkeit, um zu ermitteln, ob es bereits andere Lösungen auf dem Markt gibt, die mit der zu patentierenden Technologie in Konflikt stehen könnten
- Anmeldung, Begleitung des Eintragungsverfahrens sowie Aufrechterhaltung von gewerblichen Schutzrechten (Patente, Marken, Handelsnamen und Geschmacksmuster), sowohl in Spanien als auch weltweit
- Beratung bei Rechtsstreitigkeiten und Widersprüchen in Marken- und Patentverfahren
- Ausarbeitung von Guidelines zum Schutz von Betriebsgeheimnissen
- Bewertung immaterieller Vermögenswerte
- Beantragung einer CE-Kennzeichnung
- Beratung bei der Festlegung der IP-Strategie von Unternehmen, einschließlich Spin-offs, KMU und Großunternehmen
- Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln für Marken- bzw. Patentanmeldungen bei EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) und dem Spanischen Patent- und Markenamt
- IP-spezifische Beratung bei der Ausarbeitung von Forschungsvorhaben oder Innovationsprojekten im Rahmen verschiedener öffentlicher FuEuI-Förderprogramme
- Unterstützung von mittelständischen Unternehmen bei der Erlangung des spanischen Zertifikats PYME INNOVADORA
- Ausarbeitung bzw. Durchsicht von Konsortialverträgen und Vereinbarungen für den Technologietransfer von öffentlichen Forschungseinrichtungen auf künftige Spin-offs
- Ausarbeitung und Überprüfung von Vertraulichkeitsvereinbarungen
- Firmeninterne Schulungen zu Themen des gewerblichen/geistigen Eigentums
Wir übernehmen die Verhandlungen und die Ausarbeitung aller Arten von Verträgen, insbesondere Patent- und Markenlizenzen, Technologie- und Know-how-Transfer, Bewertung immaterieller Vermögenswerte, Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA), Koexistenz von Warenzeichen, Vertrieb, Franchising und Übertragung von Urheberrechten. Zusätzlich zu rechtlichen Stellungnahmen und Gutachten kümmern wir uns in Streitfällen um die Erstellung bzw. Beantwortung von Abmahnschreiben.
Schließlich meldet unser Team für gewerblichen Rechtsschutz auch Domain-Namen an und verteidigt die Interessen von Markeninhabern in Fällen von "Cybersquatting" von Domain-Namen, in denen eine Marke enthalten ist.
Streitsachen, die geistiges Eigentum betreffen
Wir führen Rechtsstreitigkeiten über Patente, Marken, Domain-Namen, unlauteren Wettbewerb, Werbung, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und verwandte Rechte. Wir sind insbesondere in den Bereichen Vertragsverletzungsklagen, Nichtigkeitsklagen, Anfechtungsklagen, einstweilige Verfügungen, Vorverfahren zur Tatsachenerhebung, Schutzschriften sowie in den sich daraus ergebenden Berufungsverfahren vor den Landgerichten, dem Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union tätig. Auch um die Verteidigung der Rechte auf Ehre und Privatsphäre und des Rechts am eigenen Bild kümmern wir uns.
Außerdem unterstützen wir unsere Mandanten in der heutigen globalisierten Welt, in der es durch das Internet immer einfacher wird, Schutzrechte zu verletzen, bei der Bekämpfung von Nachahmungen, sei es durch die Erledigung von Zollangelegenheiten - wie z. B. Überwachungsanträgen und Beschlagnahmungen - oder als Vertreter vor den Zivil- und Strafgerichten.
Wir bearbeiten auch Fälle vor dem spanischen Kartellamt CNMC, der spanischen Vereinigung für Werbeselbstkontrolle, einschließlich der Beantragung von Copy Advice bei deren Schiedsorgan, vor der spanischen Generalzolldirektion, vor Schiedsgerichten, dem EUIPO in Verfahren zur Löschung europäischer Marken und/oder Geschmacksmuster sowie dem OEPM (spanisches Patent- und Markenamt), einschließlich Schlichtungsverfahren in Bezug auf Arbeitnehmererfindungen, sowie die Eintragung von Lizenzen und Belastungen.
Darüber hinaus beteiligen wir uns an nationalen und internationalen Schiedsverfahren, die sich unter Umständen aus der Streitfallklausel von Vertragstexten ergeben, einschließlich der Vollstreckung oder Anfechtung von Schiedssprüchen sowie der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.
Ab dem 14. Januar 2023 wird das spanische Patent- und Markenamt für die Löschung von Marken zuständig sein, was bisher den Handelsgerichten oblag. Anders als bisher wird das SPTO eine große Bandbreite an Beweismitteln zulassen, insbesondere Unterlagen, aber die neue Gesetzgebung erlaubt auch mündliche Verhandlungen, in denen Parteien, Zeugen und Experten befragt werden können. Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Amtes, mehrere Erwiderungen und Gegenerwiderungen zuzulassen. Die Erwartungen sind also gemischt: Einerseits könnte das SPTO mit dieser neuen "gerichtsähnlichen" Rolle überfordert sein, andererseits könnten Löschungsanträge viel kostengünstiger und schneller erledigt werden. In diesem Bericht erläutert Markenrechtsexperte Juan Casulá die Einzelheiten des neuen Systems und erklärt, was ab jetzt zu erwarten ist, wenn man Verfahren zur Nichtigkeitserklärung oder zum Verfall von Marken in Spanien anstrengt. Zum Herunterladen auf das Bild klicken.