Das spanische Küstengesetz und seine Schutzzonen mit grafischer Darstellung

Veröffentlicht am 10.02.2017

Eine bedeutende Vorschrift mit Auswirkungen auf das spanische Immobilienrecht stellt das spanische Küstengesetz dar.

Stefan Meyer Abogado & Rechtsanwalt +34 91 319 96 86

Hintergrund spanisches Küstengesetz

Das spanische Küstengesetz (Ley de Costas) bestimmt und regelt den Schutz sowie die Nutzung des im öffentlichen Eigentum stehenden Meer- und Küstenbereiches, der sog. staatlichen Strandzone (dominio público marítimo-terrestre, DPMT) und im Besonderen des Meeresufers (ribera del mar). Das entsprechende Verwaltungshandeln dient den folgenden Zielen:

– Bestimmung des im öffentlichen Eigentum stehenden Bereiches und dessen angemessener Erhaltung;

– Sicherstellung der öffentlichen Nutzung;

– Regelung der verantwortungsbewussten, Nutzung und Erreichen bzw. Aufrechterhalten einer angemessenen Qualität des Wassers und des Meeresufers.

Schutzzonen des spanischen Küstengesetzes

Es wird dabei unterschieden zwischen folgenden Zonen, die hier kurz beschrieben werden sollen:

  • Die vorstehend bereits erwähnte staatliche Strandzone (dominio público marítimo-terrestre, DPMT). Diese steht im öffentlichen Eigentum, d. h. im Eigentum des spanischen Staates. Privateigentum ist damit in dieser Zone nicht möglich.
  • Die sog. Schutzzone (servidumbre de protección). In diesem Bereich kann zwar Privateigentum erworben werden. Das Eigentum sieht sich aber nicht unerheblichen Einschränkungen in Form öffentlich-rechtlicher Dienstbarkeiten ausgesetzt. Die Schutzzone beinhaltet auch die sog. Durchgangszone (servidumbre de tránsito).
  • Die sog. Einflusszone (zona de influencia en suelos no urbanos). Auch hier ist Privateigentum möglich. Es bestehen allerdings Vorschriften für die Gemeinden, was die Bauleitplanung betrifft. Auβerdem ist dafür zu sorgen, dass der Zugang zum Strand gewahrt wird, und dass Flächen für Parkplätze vorhanden sind.

In der Grafik werden die einzelnen Schutzzonen des spanischen Küstengesetzes und deren flächenmäβige Ausdehnung ab dem Meer dargestellt.

Das spanische Küstengesetz